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DGAP-News: RA Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter: PEINE GmbH Unternehmensanleihe - Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger im eröffneten Insolvenzverfahren

DGAP-News: Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
RA Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter: PEINE GmbH Unternehmensanleihe - Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger im eröffneten Insolvenzverfahren

30.04.2021 / 15:40
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PEINE GmbH Unternehmensanleihe: Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger im eröffneten Insolvenzverfahren

Mit Beschluss des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Wilhelmshaven vom 06.04.2021 (Az.: 10 IN 6/21) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PEINE GmbH zum 01.04.2021 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Michael Waculik zum Insolvenzverwalter bestellt.

Herr Rechtsanwalt Gloeckner hat als Gemeinsamer Vertreter die Anleihe gekündigt und bereits fristwahrend die Insolvenzforderung der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren mit Schreiben vom 20.04.2021 angemeldet. Dies umfasst die Forderungen der Anleihegläubiger auf Rückzahlung des Kapitals, der Anleihezinsen und etwaige Ansprüche auf oder aus Vorfälligkeitsentschädigung. Anleihegläubiger müssen - entgegen der teilweise kursierenden Mitteilungen diverser Depotbanken - für die vorbenannten Forderungen keine eigene Anmeldung bei dem Insolvenzverwalter durchführen.

Nunmehr hat das Amtsgericht -Insolvenzgericht- Wilhelmshaven mit Beschluss vom 27.04.2021 zur Gläubigerversammlung der Schuldverschreibungsgläubiger der Peine GmbH Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1TNFX0 / WKN A1TNFX; nachfolgend "Unternehmensanleihe") geladen. Diese findet am 19.05.2021 um 10 Uhr in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Wilhelmshaven, Saal 109, statt. Die Ladung wird am Ende der Nachricht im Originalwortlaut abgedruckt und auch im Namen der Emittentin auf diesem Weg ergänzend veröffentlicht.

Die Gläubiger der Unternehmensanleihe sind zur Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts an der Gläubigerversammlung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Aufgrund der pandemischen Situation und den hiermit verbundenen Auflagen/Beschränkungen wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann.

Herr Rechtsanwalt Ulrich Sander (-rae.de/) hat sich dazu bereit erklärt, diejenigen Anleihegläubiger der Teilschuldverschreibungsanleihe 2013/2018, ISIN DE000A1TNFX0 / WKN A1TNFX, die eine persönliche Teilnahme aktuell nicht wünschen, kostenlos in Stimmrechtsvollmacht zu vertreten. Das entsprechende Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist unter
abrufbar.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur wirksamen Stimmrechtsvertretung an Ihren Bevollmächtigten zusätzlich noch für die Dauer der Gläubigerversammlung (mithin bis einschließlich dem 19.05.2021) einen sog. qualifizierten Sperrvermerk Ihrer Depotbank hinsichtlich Ihrer Teilschuldverschreibungen vorlegen müssen. Ihre Depotbank wird Ihnen einen solchen Sperrvermerk auf Anfrage erteilen.

-- 

Veröffentlichung AG -Insolvenzgericht- Wilhelmshaven vom 27.04.2021

10 IN 6/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peine GmbH, Rheinstr. 49, 26382
Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 204507),
vertreten durch:
Jianhua Yu, Rheinstr. 41, 26382 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), wird der Termin zur
Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Schuldverschreibungsserie mit der WKN A1TNFX
gem. § 19 Abs. 1 SchVG i. V. m. § 75 Abs. 1 Nr. 4 InsO bestimmt auf

Mittwoch, den 19.05.2021, 10:00 Uhr, Saal 109, Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße
15-17, 26382 Wilhelmshaven.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Anleihegläubiger über folgende Tagesordnungspunkte:

I. Der gemeinsame Vertreter erhält in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 6 SchVG Ersatz von Kosten, Auslagen und eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter im Rahmen des Insolvenzverfahrens Peine GmbH von den Anleihegläubigern.

II. Der gemeinsame Vertreter wird vorsorglich bevollmächtigt, ermächtigt und angewiesen, vorbezeichnete Ansprüche aus der an ihn ausbezahlten Insolvenzquote zu entnehmen und mit dem Auszahlungsanspruch zu verrechnen. Die Anleihegläubiger haften teilschuldnerisch anteilig für die Ansprüche des gemeinsamen Vertreters, jedoch dinglich beschränkt ausschließlich auf die ihnen aus vorbezeichnetem Insolvenzverfahren zufließenden Befriedigungserlöse aus der Anleihe.

III. Eine Haftung oder Verpflichtung der Anleihegläubiger mit ihrem weiteren Vermögen über einen anteiligen Auszahlungsanspruch aus der Anleihe selbst hinaus ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anleihegläubiger bringen damit den Ersatz von Kosten, Auslagen und eine angemessene Vergütung des gemeinsamen Vertreters ausschließlich aus der Befriedigungsquote der Anleihe WKN A1TNFX auf.

IV. Die Höhe der ersatzfähigen Kosten, Auslagen und die angemessene Vergütung des gemeinsamen Vertreters richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.; der gemeinsame Vertreter wird ermächtigt und angewiesen, die ihm zustehenden Ansprüche mit dem jeweiligen Auszahlungsanspruch an die Anleihegläubiger vor Auskehr zu verrechnen.

Die Zustimmung der Anleihegläubiger gilt nach § 19 Abs. 1 SchVG i. V. m. § 160 InsO als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung
zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.04.2021



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