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DGAP-News: Adler Group S.A.: legt Rechtsmittel gegen Bescheid der BaFin ein

DGAP-News: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Stellungnahme
Adler Group S.A.: legt Rechtsmittel gegen Bescheid der BaFin ein

01.08.2022 / 14:33
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Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen Bescheid der BaFin ein

  • Adler teilt Auffassung der BaFin einer Fehlerfeststellung im Konzernabschluss der ADLER Real Estate AG zum 31.12.2019 nicht
  • Adler hält an vollumfänglicher Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des testierten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 fest
  • Adler wird den Rechtsweg ausschöpfen, um Aufklärung voranzutreiben
  • Guter und konstruktiver Dialog mit der BaFin trotz Meinungsverschiedenheiten in komplexen Sachverhalten fortgesetzt

Luxemburg, 1. August 2022 – Die Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen einen Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ein. Die BaFin hat Rahmen einer Fehlerfeststellung beschieden, dass der testierte Konzernabschluss zum 31.12.2019 und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der ADLER Real Estate AG („ADLER Real Estate“) gemäß § 109 Abs. 1 WpHG einen Bilanzierungsfehler enthalte. Ein entsprechender Bescheid wurde ADLER Real Estate von der BaFin zugestellt. 

Im Kern stellt die BaFin in ihrer Herleitung zu der Fehlerfeststellung auf eine aus Sicht der BaFin zu hohe Bewertung eines Immobilienprojekts, dem Projekt „Glasmacherviertel“, ab. Die Adler-Gruppe hatte wiederholt öffentlich darauf hingewiesen, dass sie die im Konzernabschluss mehrfach geprüfte und testierte Bewertung für ordnungsgemäß und korrekt hält. Darüber hinaus wurde die Bewertung von einem professionellen, unabhängigen Sachverständigen vorgenommen. Entsprechend hat die Adler-Gruppe auch in ihrer Stellungnahme gegenüber der BaFin argumentiert. Offenkundig vertreten die Adler-Gruppe und die BaFin hierzu aber unterschiedliche Auffassungen, die nun auf dem Rechtsweg geklärt werden. Die Adler-Gruppe betont dabei den nach wie vor guten und konstruktiven Dialog mit der BaFin trotz gegensätzlicher Positionen in komplexen Sachverhalten.

Der Adler-Gruppe betont ferner, dass der Bescheid der BaFin die Wirksamkeit des Konzernabschlusses der ADLER Real Estate zum 31.12.2019 unberührt lässt.

Die gerichtliche Überprüfung des Bescheids der BaFin wird nach Überzeugung der Adler-Gruppe einen weiteren Beitrag zur Aufklärung der gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen von Seiten eines Leerverkäufers leisten, wonach nahestehende Personen Einfluss auf Transaktionen und Geschäftsvorfälle genommen hätten.

Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen und mit Beginn der Neuaufstellung durch die Übernahme des Verwaltungsratsvorsitzes der Adler Group S.A. („Adler Group“) durch Prof. Dr. A. Stefan Kirsten am 16. Februar 2022 wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance umgesetzt. Dazu zählten der Abschluss der Sonderuntersuchung durch KPMG Forensik mit der Maßgabe, geprüfte Konzernabschlüsse der Adler-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 bis zum 30. April 2022 vorzulegen, die Erkenntnisse aus der Sonderuntersuchung offenzulegen sowie diese in den Konzernabschlüssen sowie der umfassenden Kommunikation zu verarbeiten, um durch strukturelle und prozedurale Maßnahmen die Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance zu erreichen. Hierzu gehört auch die Besetzung des Finanzressorts der Adler Group mit dem Interim-CFO Thomas Echelmeyer (auf Basis eines Beratungsmandats), die personelle Verkleinerung und effektive Besetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrats, die Stärkung der Compliance-Funktionen mit der Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens sowie weitere Schritte zur Integration der Adler-Gruppe. Auf der jüngsten Hauptversammlung am 29. Juni dieses Jahres wurden die Maßnahmen mit großer Mehrheit der Aktionäre unterstützt und der Verwaltungsrat der Adler Group, bestehend aus Stefan Kirsten (Vorsitzender), Thierry Beaudemoulin (Daily Manager und CEO), Thilo Schmid und Thomas Zinnöcker mit Zustimmungsraten von bis zu nahe 100% für die Dauer von drei Jahren gewählt.

 

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