EQS-News: ABO Energy GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission
Die ABO Energy KGaA hat ihre Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5, WKN: A3829F) im Zuge einer Privatplatzierung um 15 Millionen Euro aufgestockt. Bei der ursprünglichen Emission vor vier Monaten waren 65 Millionen Euro emittiert worden. Der Emissionserlös wird gemäß dem von ABO Energy aufgestellten Rahmenwerk für grüne Schuldverschreibungen (Green Bonds) in die Entwicklung und Errichtung von Wind- und Solarparks sowie Batteriespeichern (einzeln und kombiniert) investiert. Dabei werden zum Teil andere Finanzierungen abgelöst. „Die Entwicklung vieler unserer Projekte schreitet erfreulich schnell voran“, sagt Dr. Karsten Schlageter, Geschäftsführer der ABO Energy KGaA. „Die Aufstockung der Anleihe hilft uns, den erfolgreichen Wachstumskurs des Unternehmens fortzusetzen und mehr Wind-, Solar- und Speicherprojekte zu entwickeln und zu errichten.“ Die weiteren 15.000 Schuldverschreibungen im Nennwert von je 1.000 sind zu einem Kurs von 101 Prozent bei institutionellen Investoren platziert worden. Die Nachfrage der Investoren übertraf das Angebot deutlich. B. Metzler seel. Sohn & Co. AG als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit M.M. Warburg als Joint Bookrunner haben die Transaktion begleitet, als Rechtsberater fungierte Noerr PartGmbB. Die Anleihe notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Quotation Board (Open Market).
Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen der ABO Energy KGaA („Gesellschaft“) erfolgte ausschließlich auf der Grundlage des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) am 11. April 2024 gebilligten Wertpapierprospekts, der unter /anleihe und zum Download zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere fand ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.
Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot von Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme Deutschlands, Luxemburgs und Österreichs ist diese Veröffentlichung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist ("Prospektverordnung"), sind.
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04.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
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