DGAP-News: Adler Modemärkte AG
/ Schlagwort(e): Insolvenz
Presseinformation der Adler Modemärkte AG Geschäftsbetrieb soll in vollem Umfang fortgeführt werden ADLER startet wegen Corona-bedingter Belastungen Sanierung im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung Etabliertes Geschäftsmodell bietet gute Grundlage für Rückkehr zu profitablem Wachstum Haibach bei Aschaffenburg, 12. Januar 2021 - Der Vorstand der Adler Modemärkte AG hat beim Amtsgericht Aschaffenburg am 11. Januar 2021 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung (InsO) eingereicht. Dem Antrag wurde vom Amtsgericht heute stattgegeben. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung ist geplant, den Geschäftsbetrieb der Adler Modemärkte AG in vollem Umfang fortzuführen. Der Vorstand der Gesellschaft bleibt hierfür mit sämtlichen Befugnissen und Pflichten im Amt. Die Antragstellung nach § 270a InsO erfolgte nach den seit 1. Januar 2021 geltenden, strengeren Anforderungen an die Eigenverwaltung durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz. Ziel ist es, das Unternehmen im Zuge des Verfahrens über einen Insolvenzplan zu sanieren. Zur Unterstützung bei den nun anstehenden Maßnahmen hat der Vorstand mit Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff einen im textilen Einzelhandel ausgewiesenen Experten für Restrukturierungs- und Insolvenzfälle zum Generalbevollmächtigten bestellt. Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Tobias Wahl, Kanzlei Anchor Rechtsanwälte. Das Beispiel ADLER zeigt, dass im textilen Einzelhandel selbst ein Unternehmen, das Ende 2019 noch eine Rekord-Netto-Liquidität von 70,1 Mio. €, einen hohen Konzernüberschuss und eine sehr solide Bilanzqualität ausgewiesen hatte, ohne eigenes Verschulden und innerhalb von nur knapp 12 Monaten in eine existenzielle Krise geraten kann. Nach einem Umsatzeinbruch durch den ersten Lockdown in den Monaten März bis Mai 2020 hatte sich bei ADLER im dritten Quartal und bis weit in den Oktober 2020 ein spürbarer Erholungstrend eingestellt. Die erneuten Einschränkungen des öffentlichen Lebens seit Ende Oktober führten jedoch zu deutlichen Umsatzeinbußen. Diese Situation wurde durch die behördlich angeordnete Schließung aller Standorte in Österreich im November und seit 16. Dezember auch in Deutschland massiv verschärft. Auch die vom Vorstand eingeleitete Fokussierung auf größtmögliche Kosteneffizienz und Liquiditätsgenerierung konnte den Insolvenzantrag nicht verhindern. Tochtergesellschaften in Österreich, der Schweiz und Luxemburg nicht betroffen „Der Vorstand wird alles dafür tun, damit die loyalen ADLER Kunden unverändert die von ihnen geschätzten Produkte und Services bekommen und die Arbeitsplätze unserer hochmotivierten Mitarbeiter*Innen erhalten werden können", kommentiert Thomas Freude, Vorstandsvorsitzender der Adler Modemärkte AG. Marktführende Position und etabliertes Geschäftsmodell als Grundlage für Rückkehr zu einem profitablen Wachstum
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12.01.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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