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DGAP-News: Adler Group S.A.: Stellungnahme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Adler Group zur Entscheidung von KPMG

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Adler Group S.A.: Stellungnahme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Adler Group zur Entscheidung von KPMG

17.05.2022 / 14:19
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Stellungnahme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Adler Group zur Entscheidung von KPMG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute Morgen habe ich gegenüber Medien und Investoren in unserem Governance-Update davon gesprochen, dass die Adler Group S.A. in ihrer Hauptversammlung am 29. Juni 2022 KPMG Luxembourg erneut zum Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss unserer Gesellschaft bestellen will. Nach der letzten Telefonkonferenz hat uns KPMG mitgeteilt, dass sie der Adler Group nicht als Abschlussprüfer zur Verfügung stehen.

Diese Entscheidung seitens KPMG kommt für uns äußerst überraschend, ist enttäuschend und irritierend. Wir, und damit meine ich alle Mitglieder des Verwaltungsrats unserer Gesellschaft, hatten in den vergangenen Wochen „sehr professionelle Diskussionen“ mit den Verantwortlichen von KPMG, genauso wie ich es heute Morgen in gutem Glauben ausgeführt habe. Schließlich ist es unser klar formuliertes Ziel, ab dem Halbjahresabschluss 2022 alle Schritte zu unternehmen, um den von KPMG ausgesprochenen „Disclaimer of Opinion“ für den Jahresabschluss 2021 zu „heilen“, um für 2022 ein uneingeschränktes Testat zu erhalten.

Diesen Weg werden wir nun mit einem anderen Wirtschaftsprüfer gehen, der sich – das liegt in der Natur der Sache einer Prüfung – natürlich erst einmal neu einarbeiten muss. Das wird eine gewisse Zeit dauern, die wir gerne durch die professionelle, selbstverständlich unabhängige und wegen der bisherigen Tätigkeit auch detailreiche Prüfung durch KPMG eingespart hätten.

Es ist uns noch einmal wichtig zu betonen, dass die Adler Group sicher ihre Diskussionen und auch Dissens mit der forensischen Abteilung von KPMG im Zuge der Sonderuntersuchung hatte, weil durch eine zeitliche Ausuferung der Sonderuntersuchung unsere rechtzeitige Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2021 gefährdet war. Das hätte zu einer Verletzung von Anleihebedingungen geführt, die wir im Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder unbedingt vermeiden mussten. Davon ist aber völlig unabhängig, dass wir sehr professionell mit der Wirtschaftsprüfung von KPMG gearbeitet hatten und dies fortsetzen wollten.

Insofern bedauern wir die Entscheidung von KPMG sehr. Dass ich die sicher geglaubten klaren Indikationen von KPMG auf eine Fortführung der Zusammenarbeit noch heute Morgen falsch eingeschätzt habe, liegt in meiner Verantwortung. In der Einladung der Hauptversammlung werden wir nun keinen Wirtschaftsprüfer benennen können, sind aber unmittelbar nach der Mitteilung von KPMG auf die Suche nach einem neuen Wirtschaftsprüfer gegangen.

Mit besten Grüßen von

Prof. Dr. A. Stefan Kirsten

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