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EQS-News: The Grounds Real Estate Development AG: Aktionäre von The Grounds beschließen Kapitalerhöhung mit deutlicher Mehrheit

EQS-News: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalmaßnahme
The Grounds Real Estate Development AG: Aktionäre von The Grounds beschließen Kapitalerhöhung mit deutlicher Mehrheit

20.09.2024 / 08:30 CET/CEST
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Aktionäre von The Grounds beschließen Kapitalerhöhung mit deutlicher Mehrheit

  • Kapitalerhöhung um bis zu 53,4 Millionen Euro nach vorheriger Kapitalherabsetzung im Verhältnis 2:1
  • Wesentlicher Meilenstein bei der Umsetzung der angekündigten potenziellen Partnerschaft mit H.I.G. Capital erreicht

Berlin, 20. September 2024 – Die Aktionäre der The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) haben auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September 2024 mit deutlichen Mehrheiten von jeweils mehr als 95 Prozent eine Reihe von Beschlüssen gefasst und damit wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung der bereits angekündigten potenziellen Partnerschaft von The Grounds mit von H.I.G. Capital gemanagten Fonds geschaffen.

Im Fokus standen dabei vor allem der Beschluss einer Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 2:1 sowie ein darauffolgender Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre, bei welcher bis zu 53.416.548 neue Aktien zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben werden sollen. Die neuen Aktien sollen ab 1. Januar 2024 gewinnberechtigt sein. Das Bezugsrecht beträgt 1:6, sodass eine bestehende Aktie zum Bezug von sechs neuen Aktien berechtigt. Eine Gesellschaft, die zu einem von H.I.G. Capital gemanagten Fonds gehört, hatte sich bereits vorab im Rahmen eines Zeichnungsvorvertrags verpflichtet, im Zuge der Kapitalerhöhung 40.000.000 neue Aktien zu zeichnen. Die Zeichnungsverpflichtung steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen. Eine der Bedingungen war die Fassung der vorstehenden Beschlüsse. Eine weitere Bedingung, die bereits erfüllt wurde, ist die Freigabe des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt für den Investor. Eine aufschiebende Bedingung ist zudem, dass die Bedingungen der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) in eine Nullkuponanleihe ohne Zinsen geändert werden. Die Gesellschaft strebt eine Umsetzung der Kapitalmaßnahmen zum Jahresende an.

Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds, sagt: „Wir freuen uns über das Vertrauen unserer Aktionäre sowie unseres strategischen Partners H.I.G. Capital in das Geschäftsmodell von The Grounds, das in der hohen Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen auf der Hauptversammlung ebenso zum Ausdruck kommt wie in den bereits vorab eingegangenen Verpflichtungen mit Blick auf eine anstehende Kapitalerhöhung. Mit den Beschlüssen der Hauptversammlung sind erste wesentliche Weichen für die Umsetzung der geplanten Partnerschaft mit H.I.G. Capital gestellt worden. Weitere Schritte sind notwendig, damit die für den Fortbestand des Unternehmens wichtigen Kapitalmaßnahmen umgesetzt werden können. Dazu zählt insbesondere die Änderung der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) in eine Nullkuponanleihe ohne Zinsen.“


 

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Über The Grounds
Die The Grounds-Gruppe realisiert wohnwirtschaftliche Projekte in deutschen Metropolregionen. Darüber hinaus hält die The Grounds-Gruppe ein stetig wachsendes Wohnungsportfolio im Anlagevermögen. Die The Grounds Real Estate Development AG ist im gehobenen Freiverkehrssegment Primärmarkt der Börse Düsseldorf (ISIN: DE000A2GSVV5) notiert und hat ihren Sitz in Berlin.



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