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DGAP-News: Covivio X-Tend AG kündigt Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebots an; Godewind Immobilien AG beabsichtigt Delisting

DGAP-News: Godewind Immobilien AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Immobilien
Covivio X-Tend AG kündigt Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebots an; Godewind Immobilien AG beabsichtigt Delisting

13.02.2020 / 19:07
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Covivio X-Tend AG kündigt Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebots an; Godewind Immobilien AG beabsichtigt Delisting

Frankfurt am Main, 13. Februar 2020:
Die Godewind Immobilien AG (ISIN DE000A2G8XX3, WKN A2G8XX) ("Gesellschaft" oder "Godewind"), Covivio S.A. und die Covivio X-Tend AG (zusammen "Covivio") haben heute eine Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement, "BCA") abgeschlossen, wonach Covivio ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für 100% des Grundkapitals von Godewind unterbreiten wird. Gemäß den Bedingungen des Übernahmeangebots erhält jeder Aktionär 6,40 EUR pro Aktie in bar. Das Übernahmeangebot soll als Delisting-Angebot abgegeben werden.

Vorbehaltlich einer vertieften Prüfung der Angebotsunterlage werden Vorstand und Aufsichtsrat von Godewind die Annahme des Übernahmeangebot unterstützen und für die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien das Angebot annehmen. Zur Absicherung der Transaktion hat Covivio mit verschiedenen Aktionären von Godewind (darunter auch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft) Aktienkaufverträge abgeschlossen, in denen sich diese Aktionäre verpflichtet haben, Godewind-Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises von 6,40 EUR pro Godewind-Aktie zu übertragen. Diese Aktienkaufverträge erfassen - zusammen mit den eigenen Aktien und ausgeübten Optionen - bis zu ca. 35% des Godewind-Grundkapitals auf vollverwässerter Basis und unterliegen bestimmten Vollzugsbedingungen (insbesondere der Freigabe des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt), können jedoch von keiner Partei einseitig gekündigt werden.

Für das deutsche Büroportfolio von Godewind mit einem erwarteten Bruttovermögenswert von 1.096 Mio. im Jahr 2019 bedeutet das geplante Übernahmeangebot einen Aufschlag von 32,9% gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs von Godewind in den letzten drei Monaten und von 42,5% gegenüber dem volumengewichteten Durchschnittskurs von Godewind in den letzten sechs Monaten vor der Ankündigung. Basierend auf der für 2019 erwarteten EPRA NAV-Spanne von EUR 6,05 bis 6,15 und der für 2019 erwarteten EPRA NNNAV-Spanne von EUR 5,33 bis 5,43 je Aktie bedeutet das geplante Übernahmeangebot einen Aufschlag gegenüber dem EPRA NAV von 4,1% bis 5,8% und einen Aufschlag gegenüber dem EPRA NNNAV von 17,9% bis 20,1%. Darüber hinaus bedeutet das Übernahmeangebot einen Aufschlag von 60.0% auf den Kurs von EUR 4.00 zum Zeitpunkt des Godewind-Börsengangs im April 2018, was einer jährlichen Rendite von 28,7% entspricht. Die vorgenannten Werte basieren jeweils auf dem Aktienkurs der Godewind-Aktie im Handel an der Frankfurter Börse (XETRA).

Nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch Covivio werden Vorstand und Aufsichtsrat von Godewind eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlichen.

In Zusammenhang mit der Transaktion wurde die Gesellschaft von J.P. Morgan als alleinigem Finanzberater und Clifford Chance als alleinigem Rechtsberater vertreten.

Für zusätzliche Informationen folgen Sie bitte dem nachstehenden Link, der eine Präsentation zum öffentlichen Übernahmeangebot enthält:
 

Investor Relations Ansprechpartner
Gunnar Janssen
Godewind Immobilien AG
Telefon 32 13/
E-Mail

Pressekontakt
Jan Hutterer
Kirchhoff Consult AG
Telefon: +49 (0)40 6091 8665/
E-Mail:

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot der Covivio betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Covivio könnte, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter, auf grenzüberschreitende Angebote mit beschränktem Kreis von U.S. Aktionären anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen",, "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Gesellschaft und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Gesellschaft und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Gesellschaft oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.



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