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DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Schlagwort(e): Sonstiges
HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

24.01.2022 / 09:00
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NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE

Eine Gruppe - Eine Börsennotierung

HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA

  • Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG veröffentlicht
  • Angebotspreis ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat angemessen und reflektiert den fairen Wert der HORNBACH Baumarkt-Aktie
  • Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots zu 47,50 € in bar je Aktie
  • Die Annahmefrist endet am 22. Februar 2022 um 24:00 Uhr MEZ

Bornheim (Pfalz), Deutschland, 24. Januar 2022. Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH Baumarkt") haben am Freitag, 21. Januar 2022, ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH Holding") an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt abgegeben. Die HORNBACH Holding ist die Muttergesellschaft der HORNBACH-Gruppe. HORNBACH Baumarkt ist der größte operative Teilkonzern (DIY-Einzelhandel) der HORNBACH-Gruppe, der zum 30. November 2021 insgesamt 167 Filialen und Onlineshops in neun europäischen Ländern betreibt.

Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt sind der Ansicht, dass das Delisting im besten Interesse der HORNBACH-Gruppe ist. Sie unterstützen nach sorgfältiger und unabhängig voneinander vorgenommener Prüfung der am 14. Januar 2022 veröffentlichten Angebotsunterlage das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der Angebotspreis in Höhe von 47,50 € in bar je HORNBACH Baumarkt-Aktie den Wert der HORNBACH Baumarkt-Aktie angemessen reflektiert.

"Wir unterstützen das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding und empfehlen allen Baumarkt-Aktionären, das Angebot anzunehmen und ihre Aktien anzudienen. Das Angebot ist finanziell attraktiv und liegt im besten Interesse der HORNBACH Baumarkt, seiner Mitarbeiter und Geschäftspartner", sagt Erich Harsch, CEO der HORNBACH Baumarkt.

Die HORNBACH Baumarkt wird vor diesem Hintergrund nun zeitnah den Widerruf der Zulassung der HORNBACH Baumarkt-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt ist auf der des Unternehmens verfügbar.

Gedruckte Exemplare der gemeinsamen begründeten Stellungnahme sind zudem kostenfrei erhältlich bei HORNBACH Baumarkt AG, Investor Relations, Hornbachstraße 11, 76879 Bornheim, Deutschland, .

Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 14. Januar 2022 begonnen und wird am 22. Februar 2022 um 24 Uhr (MEZ) enden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.

***

Kontakte für Medien und Investor Relations
Antje Kelbert
Leiterin Communications und Investor Relations
Tel.: +49 (0) 6348 / 60 2444
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Über die HORNBACH-Gruppe
HORNBACH ist ein unabhängiges, familiengeführtes und börsennotiertes Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2020/21 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2021) steigerte es seinen (Netto-)Umsatz um 15,4% auf 5,5 Mrd. €. HORNBACH wurde 1877 gegründet und ist das einzige Unternehmen der DIY-Branche, dessen Geschichte sechs Generationen zurückreicht. HORNBACH betreibt 167 Bau- und Gartenmärkte (inklusiv Fachmärkte), Onlineshops in 9 europäischen Ländern und 36 Baustoffhandlungen (unter dem Dach der HORNBACH Baustoff Union). HORNBACH ist mit seinem Vertriebskonzept und seinen Sortimenten ganz auf die Bedürfnisse von Projekt- und Gewerbekunden ausgerichtet. Das Unternehmen garantiert seinen Kunden dauerhaft niedrige Preise und ist damit Preisführer in seiner Branche. Die hohe Beratungsqualität und der exzellente Service für die Kunden wurden in zahlreichen unabhängigen Tests und Studien dokumentiert. Mit Pionierleistungen wie dem ersten kombinierten Bau- und Gartenmarkt (1968), dem ersten Megastore (1980) und dem ersten Baumarkt mit Drive-In (2003) hat HORNBACH seine Innovationskraft immer wieder unter Beweis gestellt. Seit Jahrzehnten ist das Unternehmen auch ein Jobmotor, an dessen Erfolg heute mehr als 24.000 Beschäftigte mitwirken.

Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG, noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, aufgeführt. Investoren und Inhabern von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot wurde unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act veröffentlicht und erfolgt in Kanada gemäß anwendbarer Ausnahmebestimmungen von den formalen Anforderungen für Übernahmeangebote gemäß dem National Instrument 62-104 - Take-over Bids and Issuer Bids. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots sind oder werden auf -offer.com verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis können die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erworben bzw. entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen haben oder außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf -offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.



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