DGAP-News: Joh. Friedrich Behrens AG
/ Schlagwort(e): Insolvenz/Anleihe
Corporate News
- Nachhaltige Sanierung in Eigenverwaltung geplant - Operatives Geschäft wird fortgeführt Ahrensburg, 12. November 2020 - Die Joh. Friedrich Behrens AG hat gestern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Der Vorstand der Behrens AG, Tobias Fischer-Zernin, hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einem Debt Fonds über eine Finanzierungsaufnahme keine Einigung über wesentliche Vertragsinhalte erzielt und auch keine Alternative gefunden werden konnte. Daher war auch die geplante Gesamtfinanzierung zur Rückführung der Anleihe 2015/2020 zeitlich nicht mehr umsetzbar und eine Zahlungsunfähigkeit der Behrens AG ist eingetreten. Die Anmeldung betrifft ausschließlich die Behrens AG in ihrer Funktion als Muttergesellschaft. Für die Tochtergesellschaften der Behrens AG wurden keine Insolvenzverfahren beantragt, sie halten ihren operativen Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht. Die in der Behrens AG beschäftigten Mitarbeiter werden über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die nächsten drei Monate abgesichert. Der Geschäftsbetrieb der Behrens-Gruppe läuft uneingeschränkt weiter. Tobias Fischer-Zernin, Vorstandsvorsitzender der Behrens AG, betont: "Unser Ziel ist es, im Rahmen des Verfahrens in Eigenverwaltung die finanzielle Sanierung des operativen Geschäfts der Behrens-Gruppe zügig und nachhaltig umzusetzen. Wir haben bis zuletzt für die geplante neue Gesamtfinanzierung zur Rückführung der Anleihe 2015/2020 gekämpft, vor dem Hintergrund eines aktuell gut laufenden Geschäftes. Am Ende ist die Finanzierung leider gescheitert. Wir sind jetzt jedoch zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg die Unternehmensgruppe als Ganzes finanziell sanieren können." Das Verfahren in Eigenverwaltung ermöglicht dem Vorstand, die finanzielle Restrukturierung des Unternehmens in einem rechtlich gesicherten Rahmen umzusetzen. Die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt dabei weiterhin beim Unternehmen. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht den Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt. Dr. Christoph Morgen wird von verschiedenen Amtsgerichten regelmäßig zum Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt und ist überregional als CRO in Eigenverwaltungsverfahren tätig. Er erläutert: "Die Behrens AG hat mit dem Insolvenzantrag den richtigen Schritt gemacht, um die angestrebte Sanierung der Unternehmensgruppe umzusetzen. Wir werden in den nächsten Wochen Gespräche führen und die verschiedenen Möglichkeiten ausloten, um dieses Traditionsunternehmen zu erhalten." Über Reimer Rechtsanwälte Partnergesellschaft
12.11.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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