Private Equity Holding AG
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Zug, 10. Mai 2022 Einladung zur 25. Generalversammlung der Aktionäre 25. Generalversammlung der Private Equity Holding AG vom Donnerstag, 2. Juni 2022 um 14.00 Uhr An die Aktionärinnen und Aktionäre der Private Equity Holding AG, Zug Zug, 10. Mai 2022 Einladung zur 25. Generalversammlung der Aktionäre der Private Equity Holding AG Die gegenwärtige Lage erlaubt es leider erneut nicht, die Generalversammlung mit persönlicher Teilnahme der Aktionäre durchzuführen. Gestützt auf die Vorgaben der Covid-19 Verordnung 3 vom 19. Juni 2020 (Stand am 2. Mai 2022) und insbesondere Artikel 27 dieser Verordnung hat der Verwaltungsrat angeordnet, dass Aktionäre ihr Stimmrecht ausschliesslich durch die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Vollmacht und entsprechender Stimminstruktion an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Dies ist möglich mit dem beigelegten Antwortschein oder elektronisch über die von der ShareCommService AG entwickelte Online-Plattform.
Aktionäre offenstehende Veranstaltung stattfinden wird. Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates 1. Genehmigung des Geschäftsberichtes, der Jahresrechnung nach IFRS und der statutarischen Jahresrechnung 2021/2022; Kenntnisnahme der Berichte der Revisions stelle
2. Entlastung der Organe
3. Wahlen
3.1. Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Hans Baumgartner, Martin Eberhard, Dr. Petra Salesny und Fidelis Götz für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr (bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2023) in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen: 3.1.1. Wiederwahl von Dr. Hans Baumgartner in den Verwaltungsrat und als Verwaltungs- ratspräsident 3.1.2. Wiederwahl von Martin Eberhard in den Verwaltungsrat 3.1.3. Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Verwaltungsrat 3.1.4. Wiederwahl von Fidelis Götz in den Verwaltungsrat 3.2. Vergütungsausschuss
3.2.1. Wiederwahl von Martin Eberhard in den Vergütungsausschuss 3.2.2. Wiederwahl von Dr. Petra Salesny in den Vergütungsausschuss 3.2.3. Wiederwahl von Fidelis Götz in den Vergütungsausschuss 3.3. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
3.4. Revisionsstelle
4. Verwendung des Bilanzgewinns und Dividendenausschüttung
Bei Gutheissung dieses Antrages wird die Bruttodividende von CHF 2.00 je Namenaktie zu 50% als ordentliche Dividende aus freiwilligen Gewinnreserven unter Abzug von 35% eidgenössischer Verrechnungssteuer ausbezahlt. Die anderen 50% der Bruttodividende werden aus Kapitaleinlagereserven ausbezahlt und sind steuerprivilegiert, da die Kapital- einlagereserven ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und ohne Einkom- menssteuerfolgen für in der Schweiz ansässige natürliche Personen, welche Aktien in ihrem Privatvermögen halten, ausgeschüttet werden können. Der Verwaltungsrat beantragt die nachfolgende Verwendung des Bilanzgewinns. Die Revi- sionsstelle hat den Antrag des Verwaltungsrats über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und Konformität mit dem schweizerischen Gesetz und den Statuten bestätigt.
1 Aus steuerlichen Gründen ist für die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven eine vorgängige Umklassierung in freie Reserven notwendig. Bei Annahme des Antrages des Verwaltungsrates erfolgt die Ausschüttung am 10. Juni 2022. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Ausschüttung berechtigt, ist der 9. Juni 2022. Ab dem 8. Juni 2022 werden die Aktien ex-Dividende gehandelt. 5. Kapitalherabsetzung durch Vernichtung von Namenaktien Der Verwaltungsrat beantragt: - 200,000 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 6.00, die vor dem 31. März 2022 im Rahmen des Erwerbs von eigenen Aktien erworben wurden, definitiv zu vernichten unter entsprechender Reduktion des Nominalkapitals um total CHF 1,200,000 und der im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Aktien gebildeten Reserve für eigene Aktien. Für diese Aktien wurde die Reserve für eigene Aktien zulasten der Reserve aus Kapitaleinlagen gebildet; - aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten besonderen Revisionsberichtes der KPMG AG festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach der Aktienkapitalreduktion vollständig gedeckt sind; und - Art. 3 der Statuten wie folgt zu ändern:
6. Vergütung des Verwaltungsrates
7. Vergütung des Delegierten des Verwaltungsrates
8. Diverses Unterlagen Stimmberechtigung Antwortschein Vollmachtserteilung Aktionäre, die Ihre Stimme abgeben möchten, lassen sich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, die KBT Treuhand AG (Zürich), vertreten durch Hr. Reto Leemann, Treuhänder mit eidg. Fachausweis, gemäss Art. 689c OR, vertreten. Soweit keine anderslautenden Weisungen erteilt werden, wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter den Anträgen des Verwaltungsrates folgen. Alternativ haben Aktionäre die Möglichkeit, sich auf der Onlineplattform des Aktienregisters (SisVote) einzuloggen, um dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmachten und Weisungen zur Stimmrechtsausübung bis zum Weisungsschluss am 30. Mai 2022, 23:59 Uhr, zu erteilen. Sollten Sie Fragen dazu haben, finden Sie die Kontaktinformationen für den Support auf der Startseite der Plattform. Im Namen des Verwaltungsrates
Dr. Hans Baumgartner Präsident des Verwaltungsrates Zusatzmaterial zur Meldung: Datei:
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1347355 10.05.2022