SANN Santhera Pharmaceuticals

Santhera lanciert Umtauschangebot für ihre CHF 60 Millionen-Wandelanleihe

Santhera lanciert Umtauschangebot für ihre CHF 60 Millionen-Wandelanleihe



NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN ANY JURISDICTION IN WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO.

Pratteln, Schweiz, 25. März 2021 -- Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt ein Umtauschangebot für ihre ausstehende 5%-Wandelanleihe über CHF 60 Millionen mit Fälligkeit 2022 bekannt. Die Bedingungen des Angebots sind wirtschaftlich deckungsgleich mit jenen, die der Anleihensgläubigerversammlung vom 8. März 2021 vorgeschlagen wurden.

Santhera gibt die Veröffentlichung eines Angebots (das Angebot) an die Inhaber der ausstehenden CHF 60 Millionen 5%-Wandelanleihe mit Fälligkeit 2022 (ISIN: CH0353955195, die 2017/22 Wandelanleihe) zum Umtausch aller im Umlauf befindlichen 2017/22 Wandelobligationen bekannt. Santhera lanciert das Angebot im Anschluss an die kürzlich abgehaltene Anleihensgläubigerversammlung vom 8. März 2021. An dieser Versammlung stimmte eine grosse Mehrheit von 89% der vertretenen Obligationen für die von der Gesellschaft vorgeschlagenen Änderungen der Anleihensbedingungen der 2017/22 Wandelanleihe, jedoch wurde die für die Beschlussfassung erforderliche Mehrheit von 2/3 aller ausstehenden Obligationen nicht erreicht. Mit dem Angebot möchte Santhera den Inhabern der 2017/22 Wandelanleihe ermöglichen, ihre 2017/22 Wandelobligationen auf freiwilliger Basis zu den gleichen wirtschaftlichen Bedingungen, mutatis mutandis, umzutauschen, wie dies der Anleihensgläubiger­versammlung vorgeschlagen worden war.

Im Austausch für jede 2017/22 Wandelanleihe mit einem Nennwert von CHF 5'000 bietet Santhera

  • 26 Santhera-Aktien und
  • eine neue, von der Gesellschaft auszugebende und am 17. August 2024 fällige 7.5%-Wandelanleihe mit einem Nennwert von CHF 3'375 und einem deutlich reduzierten Wandelpreis, die an der SIX Swiss Exchange kotiert werden soll (die Neue Anleihe, siehe Tabelle), an.

Highbridge Tactical Credit Master Fund, L.P., der grösste Inhaber der 2017/22 Wandelanleihe, der 32% aller im Umlauf befindlichen 2017/22 Wandelobligationen hält, hat die Gesellschaft darüber informiert, dass er das Umtauschangebot annehmen wird.

Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass eine Restrukturierung der 2017/22 Wandelanleihe erforderlich ist, um die Aufnahme weiterer Finanzmittel zu ermöglichen, wenn die für das zweite Quartal 2021 erwarteten Resultate der zulassungsrelevanten VISION-DMD-Studie positiv ausfallen. Eine solche Restrukturierung ist daher auch entscheidend für die Unternehmensfortführung (going concern) bis nach einer solchen Anschlussfinanzierung.

Wichtigste Unterschiede zwischen der 2017/22 Wandelanleihe und der Neuen Anleihe:*

Bedingung2017/22 WandelanleiheNeue Anleihe
Wandelpreis pro AktieCHF 64.80115% des tieferen Wertes von (a) CHF 4.80 (Schlusskurs der Aktie an der SIX Swiss Exchange am 15. Februar 2021) und (b) dem Durchschnitt (Mittelwert) des täglichen VWAP einer Aktie während der fünf Börsentage, die dem Vollzug des Angebots unmittelbar vorausgehen (jedoch ohne diesen), jedoch im Falle von (a) oder (b) nicht weniger als CHF 2.50.
Fälligkeit17. Februar 202217. August 2024
Nennwert pro AnleiheCHF 5'000CHF 3'375
Zinsen p.a.5%

(CHF 250 pro Anleihe)
7.5%

(CHF 253.13 pro Anleihe)
ZinszahlungIn barIn bar oder, nach Wahl von Santhera, in Aktien mit einem Abschlag von 10% auf den dannzumaligen Marktpreis der Aktien.
Zinsausgleich (Interest make-whole)KeinerWandelt ein Anleihegläubiger eine Anleihe, zahlt Santhera die Zinsen für die drei Jahre nach dem Wandlungsdatum (oder bis zur Endfälligkeit, falls diese näher liegt) zusätzlich zu den bis zum Wandlungsdatum aufgelaufenen Zinsen. Die Möglichkeit der Gesellschaft, Zinsen in Aktien zu zahlen, gilt auch für den Zinsausgleich.
Rückzahlungsrecht von Santhera 160% des Wandelpreises150% des Wandelpreises
Verzugsfälle Erhöhung der Rechte der Anleihegläubiger

*) Diese Übersicht wird in ihrer Gesamtheit durch die im vorläufigen Prospekt der Neuen Anleihe enthaltenen Anleihensbedingungen der Neuen Anleihe eingeschränkt. Der Prospekt steht berechtigten Empfängern wie unten angegeben zur Verfügung.

Die Bedingungen des Angebots sind im heute von der Gesellschaft veröffentlichten Rückkaufinserat nach den Bestimmungen des schweizerischen Rechts über öffentliche Kaufangebote enthalten. Das Angebot unterliegt bestimmten Angebotsbeschränkungen und Bedingungen, einschliesslich einer Mindestannahmequote von 50%. Parallel zur Lancierung des Angebots bemüht sich die Gesellschaft um zusätzliche Zustimmungen zu ihren Anträgen an die Anleihensgläubigerversammlung vom 8. März 2021, um die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Wenn die Gesellschaft die erforderliche Anzahl zusätzlicher Zustimmungen rechtzeitig erhält, wird das Angebot nicht vollzogen und die ursprüngliche Anleihensrestrukturierung würde weiterverfolgt werden.

Die Frist für das Umtauschangebot wird voraussichtlich am 6. April 2021 beginnen und am 19. April 2021 um 17:00 Uhr (MESZ) enden. Wird das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist als zustande gekommen erklärt, beginnt eine Nachfrist voraussichtlich am 21. April 2021 und endet am 27. April 2021 um 17:00 Uhr (MESZ). Das Angebot wird voraussichtlich am oder um den 4. Mai 2021 abgewickelt werden.

Stifel Nicolaus Europe Limited wurde von der Gesellschaft als alleiniger Finanzberater beauftragt.

Zugehörige Dokumente

Rückkaufsinserat (Tausch der vorrangigen unbesicherten Wandelanleihe über CHF 60'000'000 mit Fälligkeit 2022):

Vorläufiger Emissions- und Kotierungsprospekt für die Neue Anleihe:



Formulare zur Stimmabgabe der Anleihensgläubiger finden Sie .

Begleitdokumente zur Versammlung der Anleihensgläubiger (8. März 2021) und zur AGV (18. März 2021):

Pressemitteilung “Santhera gibt Unternehmens-Update und Antrag zur Stärkung der Kapitalstruktur bekannt”, .

Unternehmenskalender

27. April 2021            Veröffentlichung der Jahresresultate und des Jahresberichts 2020

22. Juni 2021             Generalversammlung

Über Santhera

Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN), ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, ist auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer Medikamente für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf fokussiert. Santhera hat eine weltweite Exklusivlizenz für alle Indikationen für Vamorolone, ein first-in-class dissoziatives Steroid mit neuartigem Wirkmechanismus, welches derzeit in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standard-Kortikosteroiden getestet wird. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat (POL6014) zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen neutrophilen Lungenerkrankungen und einen explorativen Gentherapieansatz für kongenitale Muskeldystrophien. Santhera hat die Ex-Nordamerika-Rechte an seinem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenon), zur Behandlung von Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an Chiesi Group lizenziert. Weitere Informationen unter .

Raxone® ist eine eingetragene Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

oder

Eva Kalias, Head External Communications

Tel.: 0

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Publikation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen über die Santhera Pharmaceuticals Holding AG und ihr Geschäft enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungen der Santhera Pharmaceuticals Holding AG wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Die Santhera Pharmaceuticals Holding AG lehnt jede Verpflichtung ab, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

Angebotseinschränkungen

Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in einem Land oder einer Rechtsordnung gemacht oder gemacht werden, in welchem/welcher das Angebot widerrechtlich wäre oder in welchem/welcher es in anderer Weise anwendbares Recht verletzen würde, oder in welchem/welcher die Gesellschaft oder eine ihrer Tochtergesellschaften verpflichtet wäre, irgendwelche wesentlichen Änderungen oder Anpassungen der Konditionen des Angebots vorzunehmen, eine zusätzliche Eingabe bei staatlichen, regulatorischen oder anderen Behörden zu machen oder zusätzliche Handlungen in Bezug auf das Angebot vorzunehmen. Es ist nicht beabsichtigt, das Angebot auf ein solches Land oder eine solche Rechtsordnung zu erstrecken. Jedes Dokument, das in Zusammenhang mit dem Angebot steht, darf weder in solchen Ländern oder Rechtsordnungen verbreitet noch in solche Länder oder Rechtsordnungen versandt werden und darf von niemandem zur Werbung für Käufe von Beteiligungsrechten der Zielgesellschaft durch Personen oder Rechtseinheiten verwendet werden, die in solchen Ländern oder Rechtsordnungen ansässig oder inkorporiert sind.

United States

The Offer is being made in the United States in reliance on, and compliance with, Section 14(e) of the US Securities Exchange Act of 1934 and Regulation 14E thereunder.

The Company, certain affiliated companies and the nominees or brokers (acting as agents) may make certain purchases of, or arrangements to purchase, 2017/22 Bonds outside the Offer during the period in which the Offer remains open for acceptance. If such purchases or arrangements to purchase are made they will be made outside the United States and will comply with applicable law, including the Exchange Act.

The Company as the offeror is a Swiss company. Information distributed in connection with the Offer is subject to Swiss disclosure requirements that are different from those of the United States. Financial statements and financial information included herein are prepared in accordance with Swiss accounting standards that may not be comparable to the financial statements or financial information of United States companies.

It may be difficult for you to enforce your rights and any claim you may have arising under the U.S. federal securities laws in respect of the Offer, since the Company is located in Switzerland and all of its officers and directors are residents of Switzerland or elsewhere outside of the United States. You may not be able to sue the Company or its officers or directors in a Swiss court or another court outside the United States for violations of the U.S. securities laws. Finally, it may be difficult to compel the Company and its affiliates to subject themselves to a U.S. court’s judgment.

United Kingdom

The communication of this Notice and any other documents or materials relating to the Offer is not being made and such documents and/or materials have not been approved by an authorized person for the purposes of section 21 of the Financial Services and Markets Act 2000, as amended. Accordingly, such documents and/or materials are not being distributed to, are not directed at and must not be passed on to, the general public in the United Kingdom. The communication of such documents and/or materials as a financial promotion is only being made to persons within the United Kingdom falling within the definition of investment professionals (as defined in Article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (the Order)) or falling within Article 43(2) of the Order, or to other persons to whom it may lawfully be communicated (together "relevant persons"). The investment activity to which this document relates will only be engaged in with relevant persons and persons who are not relevant persons should not rely on it.

European Economic Area

In any Member State of the European Economic Area (the EEA) or in the United Kingdom (each, a Relevant State), this Notice is only addressed to, and is only directed at, qualified investors in that Relevant State within the meaning of Regulation (EU) 2017/1129 (the Prospectus Regulation). Each person in a Relevant State who receives any communication in respect of the Offer contemplated in this Notice will be deemed to have represented, warranted and agreed to and with the Company and the Tender Agent that it is a qualified investor within the meaning of the Prospectus Regulation. The 2017/22 Bonds have not been admitted to trading on a regulated market in the EEA or in the United Kingdom.

Schweiz

Diese Mitteilung ist als Werbung im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) zu qualifizieren und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Effekten der Santhera Pharmaceuticals Holding AG noch einen Prospekt oder ein Basisinformationsdokument im Sinne des FIDLEG dar. Investoren sollten ihre Entscheidung über die Annahme des Angebots ausschliesslich auf der Grundlage des Rückkaufinserats (Tausch der vorrangigen unbesicherten Wandelanleihe über CHF 60'000'000 mit Fälligkeit 2022) und des vorläufigen Angebots- und Kotierungsprospekts betreffend die Neuen Anleihen, jeweils vom 25. März 2021, treffen, der, vorbehältlich anwendbarer Kapitalmarktvorschriften, über zugänglich ist. Anlegern wird darüber hinaus empfohlen, ihre Bank oder ihren Finanzberater zu konsultieren, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen.

# # #

Anhang



EN
25/03/2021

Underlying

To request access to management, click here to engage with our
partner Phoenix-IR's CorporateAccessNetwork.com

Reports on Santhera Pharmaceuticals

 PRESS RELEASE

Santhera gibt geplante Aufnahme und Erstattung von AGAMREE® (Vamorolon...

Santhera gibt geplante Aufnahme und Erstattung von AGAMREE® (Vamorolon) im spanischen Gesundheitssystem zur Behandlung von Duchenne-Muskeldystrophie bekannt Pratteln, Schweiz, 27. Februar 2026 – Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt heute bekannt, dass die spanische interministerielle Kommission für Arzneimittelpreise vorgeschlagen hat, AGAMREE® (Vamorolon) in die Arzneimittelversorgung des spanischen nationalen Gesundheitssystems aufzunehmen, wodurch es erstattungsfähig wird. Die Bedingungen für diese Aufnahme werden in einem Beschluss der Generaldirektion für Pharmazie des spanische...

 PRESS RELEASE

Santhera Announces Proposed Inclusion and Reimbursement of AGAMREE® (V...

Santhera Announces Proposed Inclusion and Reimbursement of AGAMREE® (Vamorolone) within Spain’s National Health System for the Treatment of Duchenne Muscular Dystrophy Pratteln, Switzerland, February 27, 2026 – Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) today announces that the Spanish Interministerial Commission on Prices of Medicines, has proposed to include AGAMREE® (vamorolone), in the pharmaceutical coverage of the Spanish National Health System, making it eligible for reimbursement. The conditions for such inclusion will be determined in a resolution by the Directorate-General of Pharmacy...

 PRESS RELEASE

Santhera Appoints Stifel as Corporate Finance Advisor

Santhera Appoints Stifel as Corporate Finance Advisor Pratteln, Switzerland, February 10, 2026 – Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) today announced the appointment of Stifel Nicolaus Europe Limited (“Stifel”) as corporate finance advisor with a focus on capital markets and international institutional investors. Swiss based Octavian AG (“Octavian”) will continue to act as corporate finance advisor to the Company, working alongside Stifel to help broaden investor reach. About SantheraSanthera Pharmaceuticals (SIX: SANN) is a Swiss specialty pharmaceutical company focused on the developmen...

 PRESS RELEASE

Santhera ernennt Stifel zum Finanzberater

Santhera ernennt Stifel zum Finanzberater Pratteln, Schweiz, 10. Februar 2026 – Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gab heute die Ernennung von Stifel Nicolaus Europe Limited (“Stifel”) zum Finanzberater mit Schwerpunkt auf Kapitalmärkten und internationalen institutionellen Anlegern bekannt. Die in der Schweiz ansässige Octavian AG (“Octavian”) wird weiterhin als Corporate-Finance-Berater des Unternehmens fungieren und gemeinsam mit Stifel daran arbeiten, den Kreis der Investoren zu erweitern. Über SantheraSanthera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer Spezialpharmaunternehmen, ...

 PRESS RELEASE

Santhera erhält Swissmedic-Zulassung für AGAMREE® (Vamorolon) zur Beha...

Santhera erhält Swissmedic-Zulassung für AGAMREE® (Vamorolon) zur Behandlung von Duchenne-Muskeldystrophie Markteinführung in der Schweiz für das zweite Halbjahr 2026 erwartet Pratteln, Schweiz, 15. Januar 2026 – Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt bekannt, dass die Schweizerische Heilmittelbehörde (Swissmedic) AGAMREE® (Vamorolon) für die Behandlung von Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) bei Patienten ab vier Jahren zugelassen hat. Dario Eklund, Chief Executive Officer von Santhera, kommentierte: “Als stolzes Schweizer Unternehmen ist die Zulassung durch Swissmedic ein wichtiger Meil...

ResearchPool Subscriptions

Get the most out of your insights

Get in touch