DGAP-News: Varengold Bank AG
/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges
Bereits im Jahr 2018 hat eine reguläre Prüfung gemäß §44 KWG zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Rahmen des veränderten Geschäftsmodells stattgefunden. Im Resultat kam es im Jahr 2019 zu fünf F3-Feststellungen (gewichtige Verstöße/Auswirkungen) und einem Bescheid über zusätzliche Eigenmittelanforderungen in Höhe von 1,5%. Sämtliche ausgewiesenen Mängel wurden zeitnah seitens der Bank behoben. Im ersten Halbjahr 2021 fand eine Nachschauprüfung statt - ein ganz normaler bankaufsichtlicher Vorgang. Diese Prüfung hatte lediglich zwei F3-Feststellungen zur Folge, welche Verfahren bei der Risikoinventur und der Risikosteuerung der Bank betrafen. Ein Großteil der Aufgaben im Rahmen der Feststellungen ist bereits Ende 2021 seitens der Bank abgearbeitet worden. In beiden Prüfungen gab es keine F4-Feststellungen (schwerwiegende Verstöße/Auswirkungen). Die Varengold Bank freut sich, dass die BaFin die positive Entwicklung des Instituts zur Kenntnis genommen hat und die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen von bisher 1,5% auf nunmehr 1,0% reduziert hat. Dies ist im Vergleich mit anderen Marktteilnehmern, denen ein Kapitalaufschlag von bis zu 3% auferlegt wurde, eine vergleichsweise geringe Höhe. Die Varengold Bank hat mit einer Kernkapitalquote per Ende Januar 2022 von 16,7% ohne Probleme das aufsichtliche Limit von 10,8% eingehalten. Der Januar 2022 war auch was die Profitabilität anlangt, sehr zufriedenstellend: die Bank liegt bei dem Ergebnis vor Steuern leicht über Plan.
Kontakt: Frau Sanja Schultz-Szabo (Head of Corporate Development)
25.02.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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