WUW Wuestenrot & Wuerttembergische AG

EQS-News: Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

EQS-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Absichtserklärung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

29.01.2024 / 07:52 CET/CEST
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Wüstenrot  &  Württembergische  AG:  Bekanntmachung  nach  Art. 2  Abs. 1  der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Der Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG hat am 19. Dezember 2023 beschlossen, von  der  in  § 71  Abs. 1  Nr. 2 AktG  vorgesehenen  Möglichkeit  zum  Erwerb  eigener  Aktien (ISIN DE0008051004) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist es, die erworbenen eigenen Aktien Personen, die in einem  Arbeitsverhältnis  mit  der  Wüstenrot  &  Württembergische AG  oder  einem  mit  ihr verbundenen  Unternehmen  stehen,  im  Rahmen  der  Durchführung  des  für  das  Geschäftsjahr 2024 geplanten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Wüstenrot & Württembergische AG zum Erwerb anzubieten. Sollten nach Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms in 2024 noch  eigene  Aktien  im  Bestand  verbleiben,  so  werden  diese  für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in den folgenden Jahren verwendet.

Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien beträgt 150.000. Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 3.000.000.

Das Rückkaufprogramm  wird im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis spätestens zum 22. März 2024 durchgeführt.

Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Wüstenrot & Württembergische AG durch eine  von  der  Wüstenrot  &  Württembergische AG  beauftragte  Bank,  die  Landesbank  Baden-Württemberg. Das Recht der Wüstenrot & Württembergische AG, das Auftragsverhältnis mit der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Wüstenrot & Württembergische AG. Der Kaufpreis  je  Aktie  (ohne  Erwerbsnebenkosten)  darf  hierbei  den  arithmetischen  Mittelwert  der Schlusskurse der Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren  Nachfolgesystem)  an  der  Frankfurter  Wertpapierbörse  an  den  letzten  drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss des Kaufvertrages um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Die  Bank  ist  ferner  verpflichtet,  die  Handelsbedingungen  des  Art. 5  der Marktmissbrauchsverordnung  sowie  die  Bestimmungen  der  Delegierten  Verordnung  (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zu beachten. Dementsprechend darf  die Bank keinen Kaufpreis zahlen, der über dem Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) des derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an welcher der Kauf stattfindet, liegt. Die Bank darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen  Aktienumsatzes  an  der  Börse,  an  welcher  der  Kauf  erfolgt,  erwerben.  Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage vor dem Zeitpunkt des Kaufs.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Die Wüstenrot & Württembergische AG wird die Transaktionen spätestens am Ende des siebten Handelstages nach  dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter  Form  angemessen  bekannt  gegeben.  Insbesondere  wird  die  Wüstenrot  & Württembergische  AG  diese  Informationen  auf  ihrer  Internetseite  unter  -ag.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf  veröffentlichen  und  dafür  sorgen,  dass  die Informationen  ab  dem Tag  der  angemessenen Bekanntgabe  mindestens fünf  Jahre  öffentlich zugänglich bleiben.

Kornwestheim, den 29. Januar 2024

Wüstenrot & Württembergische AG

Der Vorstand




Kontakt:
Investor Relations
Telefon: 0711/662-725252
Mail:
 


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