300750 CONTEMPORARY AMPEREX TECHNOLOGY CO

EQS-News: Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen löst nicht länger Prospektpflicht aus

Emittent / Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. / Schlagwort(e): Sonstiges
Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen löst nicht länger Prospektpflicht aus

15.02.2023 / 11:23 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEMITTEILUNG
 

Interessenverband Kapitalmarkt-KMU

Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen löst nicht länger Prospektpflicht aus

Frankfurt, 15. Februar 2023: Nach einem sehr konstruktiven Dialog ändert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Praxis mit Blick auf den sogenannten Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen bis zu acht Millionen Euro. Altaktionäre können damit allein auf der Grundlage eines Wertpapier-Informationsblatts zusätzlich zu ihren Bezugsrechten weitere Aktien aus der Kapitalerhöhung zeichnen (Überbezug); die Vermittlung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen unter Einhaltung von Einzelanlageschwellen oder alternativ die Veröffentlichung eines Prospekts sind nicht erforderlich. 

Gemeinsam haben sich der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU) und das Deutsche Aktieninstitut für diese Änderung eingesetzt. „Insbesondere für die KMUs ist diese Änderung der BaFin-Praxis von großer Bedeutung. Damit wird der Kapitalmarkt deutlich attraktiver für den Mittelstand. Das ist wirklich ein großer Fortschritt und wir sind der BaFin für den konstruktiven Austausch sehr dankbar“, freut sich Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

Prospektfreier Überbezug möglich

Das Wertpapierprospektgesetz ermöglicht prospektfreie öffentliche Angebote von Wertpapieren bis zu acht Millionen Euro. Sofern der Emittent nicht an einem geregelten Markt zugelassen ist, bedarf es hierfür der Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblatts sowie grundsätzlich auch der Vermittlung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Prüfung von Einzelanlageschwellen bei Kleinanlegern. Das Erfordernis der Vermittlung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen entfällt nur bei Angeboten an Altaktionäre im Rahmen von Bezugsrechtsangeboten. Bei einer solchen Bezugsrechtsemission erhalten die Aktionäre der Gesellschaft das Recht, Aktien aus der Kapitalerhöhung zu zeichnen. Die Altaktionäre können damit ihren bisherigen Stimmrechtsanteil erhalten, ohne ihre Stimmrechte zu verwässern. Da nicht immer alle Altaktionäre ihr Bezugsrecht ausüben, zeichnen häufig andere Altaktionäre zusätzlich zu ihren Bezugsrechten weitere Aktien aus der Kapitalerhöhung. Dieser so genannte Überbezug erforderte gemäß der bisherigen Verwaltungspraxis der BaFin einen Prospekt oder eine Vermittlung der Wertpapiere mittels Anlageberatung oder -vermittlung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen unter Beachtung von Einzelanlageschwellen.

Diese Praxis wird nun geändert. Ab sofort ist die Bezugsrechtsemission mit Überbezug auch ohne Prüfung der Einzelanlageschwellen durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen prospektfrei möglich. Mittelständler, die von der Ausnahmevorschrift im Prospektrecht Gebrauch machen, können zukünftig deutlich einfacher Kapital einsammeln.

„Unser Kernziel ist es stets, den Kapitalmarkt, den Börsengang und die Börsennotiz in Deutschland attraktiver zu gestalten. Dazu gehört es auch, Hindernisse bei der Finanzierung über den Kapitalmarkt für Emittenten abzubauen. Mit dieser Änderung der Praxisregelung ist uns das in einem sehr relevanten Fall gelungen“, sagt Dr. Franz-Josef Leven, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Aktieninstituts.

Die neue Praxis gilt ab sofort und wurde von der BaFin mittels Bekanntmachung veröffentlicht(, siehe „VII. WIB-Regime“).

Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.
Der Verband mit Sitz in Frankfurt am Main setzt sich seit 2017 insbesondere für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. Mitglieder sind KMU, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Hans-Jürgen Friedrich (KFM Deutsche Mittelstand AG), Dr. Marc Feiler (Bayerische Börse AG), Holger Clemens Hinz (Quirin Privatbank AG), Christoph Weideneder (Small & Mid Cap Investmentbank AG), Martin Schmeißer (ICF Bank AG Wertpapierhandelsbank), Falko Bozicevic (BondGuide Media GmbH) sowie Dr. Mirko Sickinger (Heuking Kühn Lüer Wojtek).

 

Kontakt:
Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.

z. H. Ingo Wegerich
bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt am Main
T 875

 

 

Medienkontakt:
newskontor – Agentur für Kommunikation
Marco Cabras
T +49 211 / 863 949-22

 



Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter -news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1511879&application_name=news&site_id=research_pool
DE
15/02/2023

Underlying

300750CONTEMPORARY AMPEREX TECHNOLOGY CO

To request access to management, click here to engage with our
partner Phoenix-IR's CorporateAccessNetwork.com

Reports on CONTEMPORARY AMPEREX TECHNOLOGY CO

 PRESS RELEASE

EQS-News: vbw Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag: Gute Grundlage

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V. / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges vbw Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag: Gute Grundlage 10.04.2025 / 09:30 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. vbw zum Koalitionsvertrag: Gute Grundlage Brossardt: „Koalitionsvertrag schafft Planungssicherheit und setzt Wachstumsimpulse“  Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.: (München, 09.04.2025). Wir freuen uns, dass jetzt der Weg frei ist f...

 PRESS RELEASE

Aquis Stock Exchange - suspension of trading

Aquis Stock Exchange Aquis Stock Exchange - suspension of trading 10-Apr-2025 / 07:00 GMT/BST The issuer is solely responsible for the content of this announcement. The following securities are suspended from trading on the Aquis Growth Market from 08.00, 10 April 2025, at the request of the company: Richmond Hill Resources Plc Ordinary Shares Symbol: SHNJ ISIN: GB00BNTBWF32 The Regulation Department Aquis Stock Exchange Floor 2, 63 Queen Victoria Street, EC4N 4UA Tel: 0203 597 6361 Email:  Website:  Dissemination of a CORPORATE NEWS, transmitted by EQS Group.The i...

 PRESS RELEASE

EQS-News: CO2Coin one of the most successful crypto investments of the...

Issuer: Clima4Future Ltd. / Key word(s): Cryptocurrency / Blockchain/Market Launch CO2Coin one of the most successful crypto investments of the coming decades. 10.04.2025 / 04:55 CET/CEST The issuer is solely responsible for the content of this announcement.     CO2Coin is going through a phase of phenomenal growth. A year ago the price was just €1, today it is around 270 USDT - an increase in value that illustrates the enormous potential of this unique project. This development reflects the crypto community's growing interest in sustainable investments. Clima4Future Lt...

 PRESS RELEASE

EQS-News: CO2Coin eine der erfolgreichsten Krypto-Investitionen der ko...

Emittent / Herausgeber: Clima4Future Ltd. / Schlagwort(e): Kryptowährung / Blockchain/Markteinführung CO2Coin eine der erfolgreichsten Krypto-Investitionen der kommenden Jahrzehnte. 10.04.2025 / 04:55 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Der CO2Coin hat einen beeindruckenden Kursanstieg erlebt. Vor einem Jahr lag der Kurs noch bei 1 €, heute liegt er bei rund 270 USDT - eine Wertsteigerung, die das enorme Potenzial dieses einzigartigen Projekts verdeutlicht. Diese Entwicklung spiegelt das wachsende Interesse der Krypto-Com...

 PRESS RELEASE

EQS-News: Zimbabwe Government Delivers on Commitment: Compensation of ...

EQS-News: Zimbabwe Ministry of Finance, Economic Development and Investment Promotion / Key word(s): Miscellaneous Zimbabwe Government Delivers on Commitment: Compensation of Former Farm Owners under the Global Compensation Deed Commences 09.04.2025 / 20:20 CET/CEST The issuer is solely responsible for the content of this announcement. In line with the GCD agreement, the FFOs receive 1 per cent of their claim in cash, with the balance being paid through US$ denominated Treasury bonds with a 2 per cent coupon and maturities of 2 to 10 years HARARE, Zimbabwe, April 9, 2025...

ResearchPool Subscriptions

Get the most out of your insights

Get in touch