DRW8 Draegerwerk AG

EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

02.10.2023 / 18:00 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission

Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG hat am 11. September 2023 die Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Drägerwerk AG & Co. KGaA („Dräger“) beschlossen. Zu diesem Zweck wird Dräger eigene Vorzugsaktien im Zeitraum vom 4. Oktober bis voraussichtlich zum 20. November 2023 an der Börse zurückkaufen. Die entsprechenden Aktien werden nicht eingezogen, sondern verbleiben während der zweijährigen Lock-up-Periode in den Aktiendepots der teilnehmenden Mitarbeiter.

Im Rahmen des letztjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat Dräger knapp 109.000 von 706.520 theoretisch möglichen Aktien zurückgekauft. Im laufenden Jahr könnte Dräger bis zu 692.872 Aktien zurückkaufen. Dieser Fall würde jedoch nur dann eintreten, wenn alle berechtigten Mitarbeiter und der Vorstand im vollen Umfang am Programm teilnehmen.

Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Mai 2021, bis zu 10 % des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.

Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst von Dräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.

Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.

Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft () in der Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten.

Lübeck, 2. Oktober 2023

Der Vorstand
Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der
Drägerwerk AG & Co. KGaA

Moislinger Allee 53–55
23558 Lübeck, Deutschland

 

Disclaimer
Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich dem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher Bestimmungen zur Korrektur von Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unserer Unternehmenswebseite unter Investoren / Finanzkalender.



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