DGAP-News: PJSC Magnitogorsk Iron and Steel Works
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PJSC Magnitogorsk Iron and Steel Works: MMK GIBT WEITERE VERLÄNGERUNG DES VERFAHRENS ZUR EINHOLUNG DER ZUSTIMMUNG DER ANLEIHEGLÄUBIGER BEKANNT
30.06.2022 / 16:45
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MMK GIBT WEITERE VERLÄNGERUNG DES VERFAHRENS ZUR EINHOLUNG DER ZUSTIMMUNG DER ANLEIHEGLÄUBIGER BEKANNT
30. JUNI 2022
MAGNITOGORSK, RUSSLAND
PJSC Magnitogorsk Iron & Steel Works (MOEX: MAGN; LSE: MMK) gibt eine weitere Verlängerung des Verfahrens zur Einholung der Zustimmung der Anleihegläubiger (Consent Solicitation) für seine ausstehenden garantierten Anleihen zu 4,375 Prozent mit Fälligkeit 2024 in Höhe von 500.000.000 US-Dollar bekannt.
Am 6. Juni 2022 gab PJSC Magnitogorsk Iron & Steel Works (der „Garant”) die Einholung der Zustimmung der Anleihegläubiger (Consent Solicitation) hinsichtlich der mit 500.000.000 US-Dollar zu 4,375 % garantierten Anleihen mit Fälligkeit 2024 bekannt, ausgegeben von MMK International Capital DAC (dem „Emittenten”) (ISIN: XS1843434959 (Regulation S) / US553142AA88 (Rule 144A); Common Code: 111730628 (Regulation S) / 111730628 (Rule 144A Common code)) (die „Anleihen”) zu den im Consent Solicitation Memorandum vom 6. Juni 2022 (das „Consent Solicitation Memorandum”) aufgeführten Bedingungen. Am 9. Juni 2022 verlängerte der Garant die Zustimmungsfrist vom 9. Juni 2022 (16 Uhr Londoner Zeit) auf den 16. Juni 2022 (16 Uhr Londoner Zeit) und am 17. Juni 2022 verlängerte der Garant die Zustimmungsfrist ein weiteres Mal vom 16. Juni 2022 (16 Uhr Londoner Zeit) auf den 30. Juni 2022 (16 Uhr Londoner Zeit). Die in der englischen Fassung großgeschriebenen Begriffe, die verwendet, aber in der vorliegenden Meldung nicht definiert werden, haben die ihnen im Consent Solicitation Memorandum zugewiesene Bedeutung.
Als Antwort auf den von mehreren Anleihegläubigern geäußerten Wunsch nach zusätzlicher Zeit, die für den Abschluss interner Verfahren benötigt wird, teilt der Garant den Anleihegläubigern hiermit mit, dass er beschlossen hat, die Zustimmungsfrist erneut vom 30. Juni 2022 (16 Uhr Londoner Zeit) auf den 13. Juli 2022 (16 Uhr Londoner Zeit) zu verlängern (die „neue Zustimmungsfrist”).
Die Änderungen bei der Consent Solicitation sind auf die oben dargelegte neue Zustimmungsfrist beschränkt. Alle anderen Bedingungen der Consent Solicitation bleiben unverändert.
Der Garant empfiehlt denjenigen Anleihegläubigern, die noch nicht an der Consent Solicitation teilgenommen haben, dringend, sich baldmöglichst mit ihrer Investor Relations-Abteilung und/oder direkt mit der Anwaltskanzlei Rybalkin, Gortsunyan, Dyakin and Partners („RGD”) in Verbindung zu setzen, um ein Exemplar des Consent Solicitation Memorandum zu erhalten und sonstige damit zusammenhängende Angelegenheiten zu besprechen. Es wird davon ausgegangen, dass Anleihegläubiger, die im Rahmen der Consent Solicitation bereits Zustimmungsanweisungen erteilt haben, den Änderungen zustimmen, sofern sie ihre Zustimmungserklärungen nicht vor dem Inkrafttreten oder der neuen Zustimmungsfrist (je nachdem, was früher eintritt) wirksam widerrufen.
Alle Unterlagen in Zusammenhang mit der Consent Solicitation sowie alle Aktualisierungen sind auf Anfrage bei RGD unter erhältlich. Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung auch den Gesamtnennbetrag der von Ihnen gehaltenen Anleihen und den Standort der Hinterlegungsstelle an.
Die Anleihegläubiger können RGD per E-Mail unter kontaktieren, wenn sie Unterstützung benötigen.
Im Falle weiterer Fragen können sich die Anleihegläubiger per E-Mail mit der Investor Relations-Abteilung des Garanten unter in Verbindung setzen.
INVESTOR RELATIONS-ABTEILUNG Veronika Kryachko
+7 (3519) 25-75-01
KOMMUNIKATIONSABTEILUNG Dmitriy Kuchumov
+7 (499) 238-26-13
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