EQS-News: NanoFocus AG
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NanoFocus AG: Einberufung einer außerordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung
Oberhausen, den 13.03.2024 – Die NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242) hatte am 22. Februar 2024 durch eine Ad-hoc-Meldung mitgeteilt, dass sich nach vorläufiger Erstellung des Jahresabschlusses 2023 das EBITDA der NanoFocus AG (ohne ihre Tochtergesellschaft Breitmeier Messtechnik GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht) auf TEUR -668 belief und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) TEUR -905 betrug sowie die NanoFocus AG im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von TEUR 7.191 erzielte. Zudem hat sich hiernach ergeben, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 AktG eingetreten ist, so dass der Vorstand zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen wird. Ferner hatte NanoFocus am 27. Februar 2024 durch eine weitere Ad-hoc-Meldung mitgeteilt, dass die außerordentliche Hauptversammlung (virtuell) am 24. April 2024 stattfinden sowie voraussichtlich auch Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht beinhalten soll. Inzwischen wurden die Details der Beschlussvorschläge über eine Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht festgelegt. Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4 zu 1 Kapitalerhöhung um bis zu EUR 2.150.595,00 auf bis zu EUR 3.010.834,00 So soll das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 860.239,00 um bis zu EUR 2.150.595,00 auf bis zu EUR 3.010.834,00 durch Ausgabe von bis zu 2.150.595 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen erhöht werden. Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Bezugspreis festzulegen, der mindestens EUR 1,00 je Aktie betragen muss. Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug angeboten werden. Die Details der Beschlussvorschläge können der Einladung zur Hauptversammlung entnommen werden. Erwerbsangebot der Carl Mahr Holding noch bis zum 8. April 2024 In der Angebotsunterlage wird unter anderem darauf hingewiesen, dass nach Vollzug des Erwerbsangebots durch eine Verringerung des Streubesitzes der NanoFocus-Aktien die Liquidität der NanoFocus-Aktien an den Freiverkehrsbörsen voraussichtlich weiter sinken wird. Die Ausführung von Verkaufsorders könnte daher eingeschränkt sein. Zudem könnten NanoFocus-Aktien nach einem etwaigen Delisting nicht mehr über eine Wertpapierbörse gehandelt werden. Die NanoFocus AG hat die im Bundesanzeiger veröffentlichte Angebotsunterlage auch auf ihrer Internetseite unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht. Investor Relations Kontakt: Disclaimer:
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