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DGAP-News: Erste Abwicklungsanstalt: Veränderung im Vorstand der Ersten Abwicklungsanstalt - Matthias Wargers verlässt die EAA nach zehn Jahren erfolgreicher Arbeit

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Erste Abwicklungsanstalt: Veränderung im Vorstand der Ersten Abwicklungsanstalt - Matthias Wargers verlässt die EAA nach zehn Jahren erfolgreicher Arbeit
11.12.2019 / 17:07
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Veränderung im Vorstand der Ersten Abwicklungsanstalt - Matthias Wargers verlässt die EAA nach zehn Jahren erfolgreicher Arbeit

Düsseldorf, den 11. Dezember 2019. Matthias Wargers (53) wird den Vorstand der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) nach fast zehnjähriger Tätigkeit verlassen und sich neuen beruflichen Herausforderungen widmen. Wie der EAA-Verwaltungsratsvorsitzende und Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes NRW, Dr. Patrick Opdenhövel, heute in Düsseldorf bekannt gab, wird Wargers gemäß einvernehmlicher Vereinbarung zum 31. Dezember 2019 aus dem Vorstand ausscheiden. "Mit Matthias Wargers verliert die EAA ein außerordentlich erfahrenes Vorstandsmitglied. Er hat den Aufbau, die strategische Ausrichtung und erfolgreiche Entwicklung der EAA nahezu von der ersten Stunde an entscheidend mitgeprägt", so Opdenhövel. "Der Verwaltungsrat bedankt sich für die geleistete Arbeit. Wir wünschen Matthias Wargers für seine berufliche und private Zukunft alles Gute", so Opdenhövel.

Matthias Wargers wurde mit Wirkung zum 15. Februar 2010, kurz nach Errichtung der EAA, Mitglied des Vorstands der EAA. Seit Mai 2013 ist er zugleich Sprecher des Gremiums. Die EAA übernahm während seiner Amtszeit ein internationales Portfolio aus Krediten, Wertpapieren, Beteiligungen und derivativen Finanzprodukten im Volumen von insgesamt mehr als 200 Milliarden Euro.
Mit Hilfe der EAA gelang es, die ehemalige Landesbank WestLB AG ohne Verwerfungen vom Markt zu nehmen. Bis heute hat sie bereits annähernd
90 Prozent des ehemaligen WestLB-Portfolios abgewickelt.

"Matthias Wargers hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das übernommene Vermögen schneller als erwartet und zugleich ausgewogen und wertschonend abgebaut wurde. Insbesondere hat er die Restrukturierung und den Abbau komplexer Engagements und Beteiligungen vorangetrieben sowie Unternehmensstrukturen und -prozesse fortlaufend optimiert", so Opdenhövel.

Opdenhövel sieht die EAA auch für die noch verbleibenden Aufgaben gut
gerüstet: "Die EAA hat mit der jüngst vom Verwaltungsrat beschlossenen und
von der Rechtsaufsicht genehmigten Maßnahme zum vorzeitigen Abbau
einzelner Vermögenspositionen einen weiteren Beitrag zur Risiko- und Komplexitätsreduzierung eingeleitet. Dies ermöglicht nunmehr auch eine Verschlankung der Führungsstruktur."

Der Vorstand der EAA hat aus mindestens zwei Mitgliedern zu bestehen. Er setzt sich aktuell mit Matthias Wargers, Christian Doppstadt und Horst Küpker aus drei Mitgliedern zusammen. Die Herren Doppstadt und Küpker werden die Geschäfte der EAA künftig in einem auf zwei Mitglieder verkleinerten Gremium führen.

 

Für Rückfragen

EAA-Pressestelle: 0211 826-7900

 

Die EAA ist eine wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts. Sie wurde 2009 errichtet, um zur Stabilisierung der Finanzmärkte beizutragen. Gemäß Statut ist es ihre Aufgabe, von der ehemaligen WestLB übernommene Risikopositionen verlustminimierend abzubauen.

Sie übernahm Positionen im Volumen von insgesamt etwa 200 Milliarden Euro. Die Übertragung erfolgte in zwei Schritten: Die sogenannte Erstbefüllung im Jahr 2009/2010 umfasste Kredite und Wertpapiere im Nominalvolumen von 77,5 Milliarden Euro. Der zweite Transfer, die sogenannte Nachbefüllung, erfolgte 2012 und umfasste Kredite, Wertpapiere (Bankbestand) und Derivate (Handelsbestand) im Umfang von 124,4 Milliarden Euro.

Die EAA ist als öffentlich-rechtliche Einrichtung insolvenzfest ausgestattet und refinanziert sich eigenständig am Kapitalmarkt. Die in ihrem Statut festgelegten Verlustausgleichspflichten des Landes NRW, der NRW-Sparkassen- und Landschaftsverbände sowie des Finanzmarktstabilisierungsfonds ermöglichen es ihr, günstige Konditionen bei der Emission von Wertpapieren zu erzielen. Ihre Planung ist jedoch darauf ausgerichtet, die Abwicklungstätigkeit mindestens mit einer schwarzen Null zu beenden - und somit ohne finanzielle Inanspruchnahme der Verlustausgleichspflichten auszukommen. Beteiligte der EAA sind das Land Nordrhein-Westfalen (rund 48,2%), die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände (jeweils rund 25%) und die beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände (jeweils rund 0,9%).



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