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DGAP-News: LG Frankenthal: Daimler erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal verurteilt

DGAP-News: VON RUEDEN Partnerschaft von Rechtsanwälten / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
LG Frankenthal: Daimler erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal verurteilt (News mit Zusatzmaterial)

13.05.2020 / 14:30
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Das Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz hat sich mit einem aktuellen Urteil vom 21. April 2020 im Abgasskandal erneut verbraucherfreundlich positioniert. Ein Verbraucher, der von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurde, hat vor der 3. Zivilkammer des LG Frankenthal gegen die Daimler AG geklagt und nun die teilweise Erstattung des Kaufpreises und die Freistellung von Darlehensverbindlichkeiten zugesprochen bekommen.

In dem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz CLS 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5, den der Verbraucher in der Annahme gekauft hatte, ein Diesel-Fahrzeug zu erhalten, das die gesetzlichen Grenzwerte für schädliche Stickoxide im Normalgebrauch einhält. Der Mercedes-Kunde musste im Zuge des jedoch feststellen, dass sich im Wagen eine Abschalteinrichtung befand, die die Abgasreinigung im Straßenverkehr negativ beeinflusst.

Das LG Frankenthal geht in seinem Urteil davon aus, dass der Verbraucher den Mercedes nicht - oder nicht zum damaligen Preis von 23.900 Euro - gekauft hätte, wenn er von der Abschalteinrichtung gewusst hätte, da es die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten kann. Daher wirft das Gericht der Daimler AG vor, den Kunden sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt zu haben. Daimler muss dem Kläger nun 2.981,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr ab dem 09.09.2019 zahlen. Zudem wurde der Stuttgarter Autohersteller dazu verpflichtet, den Kläger von der Zahlung des Autokredites an seine Bank freizustellen. Daimler muss das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen.

Unzulässige Abschalteinrichtung führte zu Schadensersatzansprüchen

Als Begründung führt das LG Frankenthal an: Daimler kann aufgrund einer sittenwidrigen Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch in Form der Manipulation der Motorsteuerung durch eine unzulässige Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verpflichtet werden. Im des Klägers war eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut. Sie bewirkt, dass die gesundheitsschädlichen Stickoxide in den Abgasen nur reduziert werden, wenn sich die Außentemperatur innerhalb von sechs Stunden um weniger als 3 Celsius verändert. Das sind Umstände, die auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden realistisch sind - nicht jedoch im normalen Gebrauch. Werden die Stickoxide aufgrund einer stärker schwankenden Umgebungstemperatur nicht reduziert, überschreitet der Mercedes die gesetzlichen Emissionswerte.

hat in den Verhandlungen vor dem LG Frankenthal diese Funktionsweise weder bestritten noch korrigiert. Sie konnte auch den genauen Zweck der Abschalteinrichtung nicht erklären. Das Gericht sieht den mangelhaften Vortrag der Daimler AG als Zugeständnis, dass im Fahrzeug des Klägers eine manipulativ Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut ist.

"Das Urteil des LG Frankenthal freut uns sehr, weil erneut deutlich wird, dass sich Autohersteller wie die Daimler AG dafür verantworten müssen, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation einsetzten", sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die den Verbraucher in diesem Verfahren vertreten hat. "Vom Schadensersatz und vor allem von der Rücknahme des Fahrzeugs profitieren nicht nur der klagende Verbraucher, sondern auch Umwelt und Gesellschaft - da nun ein weiteres Diesel-Auto weniger auf den Straßen fährt, dass die Grenzwerte für umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide nicht einhält."

LG Frankenthal urteilte im Abgasskandal bereits früher gegen Daimler

Das Landgericht Frankenthal hatte in diesem Jahr bereits in einem anderen, ähnlichen Fall verbraucherfreundlich geurteilt. Die 4. Zivilkammer hatte einem Verbraucher am 6. März 2020 eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von 27.181,72 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Auch in diesem Verfahren wurde Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Kunden aufgrund einer im Fahrzeug wirksamen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verurteilt und musste den zurücknehmen. Daimler konnte in diesem Fall ebenfalls nicht erklären, wozu die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung im Fahrzeug eingesetzt wird.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert. Sie erzielte die ersten vier Urteile gegen die Daimler AG und vertritt heute bundesweit mehr als 5.000 Verbraucher gegen die Autohersteller im Dieselskandal.

Pressekontakt:
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770



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