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DGAP-News: Mehr als 80 Prozent der Aktionäre unterstützt Übernahmeangebot von Zorro Bidco für zooplus - Delisting-Erwerbsangebot für verbleibende Aktien angekündigt

DGAP-News: Zorro Bidco S.à r.l. / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Delisting
Mehr als 80 Prozent der Aktionäre unterstützt Übernahmeangebot von Zorro Bidco für zooplus - Delisting-Erwerbsangebot für verbleibende Aktien angekündigt

08.11.2021 / 07:41
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mehr als 80 Prozent der Aktionäre unterstützt Übernahmeangebot von Zorro Bidco für zooplus - Delisting-Erwerbsangebot für verbleibende Aktien angekündigt

  • Annahmequote am Ende der ersten Annahmefrist des Übernahmeangebots von Zorro Bidco bei rund 82 Prozent
  • Zorro Bidco kündigt Delisting-Erwerbsangebot für zooplus mit einer Bargegenleistung von EUR 480 je zooplus-Aktie an
  • zooplus und Zorro Bidco glauben, dass ein Delisting die Gesellschaft dabei unterstützt, sich auf längerfristige Ziele zu konzentrieren

8. November 2021 - London & München - Hellman & Friedman LLC ("Hellman & Friedman" oder "H&F") und der EQT IX Fonds ("EQT Private Equity") haben heute das Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Erhöhte Angebot") der Zorro Bidco S.à r.l. ("Zorro Bidco"), einer von durch H&F beratenen Fonds kontrollierten Holdinggesellschaft, für die Aktien (ISIN: DE0005111702) der zooplus AG ("zooplus" oder die "Gesellschaft") bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang hat Zorro Bidco angekündigt, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Erwerbsangebot") für alle noch ausstehenden Aktien von zooplus unterbreiten zu wollen. Die Gegenleistung des Delisting-Erwerbsangebots wird EUR 480 je zooplus-Aktie betragen und entspricht damit der Bargegenleistung des Erhöhten Angebots.

Zum Ablauf der ersten Annahmefrist um Mitternacht (MEZ) am 3. November 2021 ist das Erhöhte Angebot für rund 82 Prozent des gesamten Aktienkapitals von zooplus angenommen worden, einschließlich der für rund 17 Prozent des Aktienkapitals abgeschlossenen unwiderruflichen Andienungsverpflichtungen. Alle Angebotsbedingungen des Erhöhten Angebots, einschließlich des Erreichens der Mindestannahmeschwelle, waren zum Ende der Annahmefrist erfüllt. Das Erhöhte Angebot wird daher vollzogen. Die gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Weitere Annahmefrist für das Erhöhte Angebot beginnt am 9. November 2021 und endet am 22. November 2021 um Mitternacht (MEZ).

Am 13. August 2021 haben Zorro Bidco und zooplus eine Investorenvereinbarung geschlossen, um eine langfristige strategische Partnerschaft einzugehen. Dabei hat zooplus grundsätzlich zugestimmt, Zorro Bidco dabei zu unterstützen, nach Abschluss des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ein Delisting von zooplus zu verfolgen. Zorro Bidco ist der festen Überzeugung, dass zooplus als nicht mehr börsennotiertes Unternehmen besser positioniert ist, um sich auf längerfristige Ziele zu konzentrieren, weil die Gesellschaft dann nicht mehr den kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts und den regulatorischen Anforderungen eines börsennotierten Unternehmens unterworfen wäre. Da die weit überwiegende Mehrheit der zooplus-Aktionäre das Übernahmeangebot angenommen hat, hat sich Zorro Bidco nun für das Delisting-Angebot entschieden.

Am 25. Oktober 2021 haben Hellman & Friedman und EQT Private Equity eine Partnerschaft zur Finanzierung des Erhöhten Angebots von Zorro Bidco für alle ausstehenden Aktien von zooplus zu einem Preis von 480 EUR je zooplus-Aktie bekannt gegeben. Die Partnerschaft zwischen Hellman & Friedman und EQT Private Equity bezieht sich auch auf die Finanzierung des Delisting-Erwerbsangebots. In einem weiteren Schritt beabsichtigt EQT Private Equity, vorbehaltlich der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen und des Eintritts weiterer Bedingungen, nach Abschluss des Erhöhten Angebots ein gemeinsam kontrollierender Partner mit gleichen Governance-Rechten in einer Holdinggesellschaft von Zorro Bidco zu werden.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot, die die weiteren Bedingungen und sonstigen Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot enthält, erfolgt nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf .

-Ende-

Über Hellman & Friedman

Hellman & Friedman ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen mit einem klar definierten Investitionsansatz, der sich auf groß angelegte Kapitalbeteiligungen an hochwertigen Wachstumsunternehmen konzentriert. H&F strebt Partnerschaften mit erstklassigen Managementteams an, bei denen seine umfassende Branchenexpertise, seine langfristige Ausrichtung und sein partnerschaftlicher Ansatz den Unternehmen zu Erfolg verhelfen. H&F konzentriert sich auf herausragende Unternehmen in ausgewählten Sektoren wie Software & Technologie, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Konsumgüter & Einzelhandel sowie andere Unternehmensdienstleistungen. Das Unternehmen investiert derzeit seinen zehnten Fonds mit einem zugesagten Kapital von über 24 Milliarden US-Dollar und verfügt über 80 Milliarden US-Dollar an verwaltetem Vermögen und zugesagtem Kapital. Erfahren Sie mehr über die Investmentphilosophie von H&F und seinen Ansatz zur Erzielung nachhaltiger Ergebnisse unter .

Über EQT

EQT ist eine globale Investment-Organisation mit mehr als EUR 70 Milliarden an verwaltetem Vermögen in 27 aktiven Fonds. EQT-Fonds sind an Unternehmen in Europa, Asien und Nordamerika mit einem Gesamtumsatz von mehr als EUR 29 Milliarden beteiligt, die über 175.000 Mitarbeiter beschäftigen. EQT unterstützt seine Portfoliounternehmen darin, nachhaltiges Wachstum, operative Exzellenz und Marktführerschaft zu erreichen. Weitere Informationen unter .

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Für H&F
Regina Frauen
Tel.:
E-Mail:

Christian Falkowski
Tel.:
E-Mail:

Für EQT
Isabel Henninger
Tel.: 5
E-Mail:

Finn McLaughlan
Tel.: 8
E-Mail:

Wichtiger Hinweis zum Übernahmeangebot:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der zooplus AG (auch die "Gesellschaft"). Die endgültigen Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots sowie weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage veröffentlicht, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, sowie in der Änderung des Angebots. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Änderung des Angebots sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten bzw. enthalten werden.

Das öffentliche Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter anwendbarer Bestimmungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Die Angebotsunterlage und die Änderung des Angebots wurden bzw. werden zudem im Internet unter -offer.de veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Zorro Bidco S.à r.l. und mit ihr verbundene Unternehmen oder in ihrem oder deren Auftrag handelnde Broker vor, während oder nach der Laufzeit des öffentlichen Übernahmeangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft, die gegebenenfalls Gegenstand des öffentlichen Übernahmeangebots sind, oder Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind, in anderer Weise als im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots erwerben bzw. entsprechende Erwerbsvereinbarungen abschließen. Solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden allen anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften und, soweit anwendbar, Rule 14e 5 des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten entsprechen. Informationen über solche Erwerbe werden, soweit dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist, in Deutschland veröffentlicht. Soweit Informationen über solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten solche Informationen auch als in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus können auch die Finanzberater der Zorro Bidco S.à r.l. im gewöhnlichen Geschäftsverlauf mit Wertpapieren der Gesellschaft handeln und diese erwerben bzw. entsprechende Erwerbsvereinbarungen abschließen.

Wichtiger Hinweis zum Delisting-Erwerbsangebot:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von zooplus-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von zooplus-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebot geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar zooplus-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf zooplus-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen erfolgen, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden und anwendbaren Rechtsvorschriften, einschließlich des US Securities Exchange Act von 1934, entsprechen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.



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