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DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Skandal: Strafanzeige gegen APAS-Leiter Ralf Bose. Investorenanwälte sehen verbotenen Insiderhandel

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SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Skandal: Strafanzeige gegen APAS-Leiter Ralf Bose. Investorenanwälte sehen verbotenen Insiderhandel

15.12.2020 / 14:08
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Wirecard-Skandal: Strafanzeige gegen APAS-Leiter Ralf Bose. Investorenanwälte sehen verbotenen Insiderhandel

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp und Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher (beide Berlin), die gemeinsam eine Vielzahl von WIRECARD-Investoren vertreten, haben heute bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen des Verdachts auf verbotenen Insiderhandel gegen Herrn Ralf Bose gestellt, bis zu seiner Freistellung gestern Leiter der Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hintergrund sind nach Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher die Erkenntnisse aus dem Wirecard-Untersuchungsausschuss: "Herr Bose führte am 13. Februar 2019 mit Partnern der Ernst & Young Deutschland GmbH (nachfolgend "EY") ein Telefonat. Der Abschlussprüfer EY äußerte dabei, dass die Wirecard AG sehr bemüht sei, die Vorwürfe aufzuklären und dass EY überzeugt sei, sich ein wahrheitsgemäßes Bild über die in den Bilanzen der Wirecard AG dargestellte wirtschaftliche und finanzielle Situation der Wirecard AG machen zu können. Der Deutschlandchef von EY teilte in dem Telefonat zudem mit, den Vorwürfen gegen Wirecard mit professionellen Mitteln nachzugehen. Später im Jahresverlauf 2019 hat EY der APAS sodann noch Belege vorgelegt, wonach den gegen die Bilanzierungspraxis der Wirecard AG gerichteten Vorwürfen, mit forensischen Mitteln nachgegangen worden sei. Am 25. April 2019 hat EY einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für die 2018'er Bilanzen der Wirecard AG erteilt."

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher weiter. "Am 28. April 2020 wurde der Bericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Ergebnisse einer Sonderuntersuchung wegen Vorwürfen über die Bilanzierungspraxis der Wirecard AG veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung des KPMG-Berichts fiel der Aktienkurs der Wirecard AG auf rund 100 EUR, ein Kursverfall zum Vortag von rd. 25 %. Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Berichts, noch am selben Tage, dem 28. April 2020 erwarb Herr Ralf Bose eine unbekannte Anzahl von Aktien der Wirecard AG. Gefragt im parlamentarischen Untersuchungsausschuss, weshalb er diesen Erwerb getätigt habe, obwohl der KPMG-Bericht doch sehr kritisch ausgefallen sei, gab Herr Bose an, er habe an die Wirecard AG "geglaubt" und er habe den KPMG-Bericht nur "kursorisch" gelesen."

Dazu die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher. "Es steht für uns also zu vermuten, dass Herr Bose trotz des KPMG-Berichts Aktien der Wirecard AG erworben hat, weil er meinte, aufgrund der von EY ihm gegenüber gemachten, zuversichtlichen Äußerungen über die Unbegründetheit der Vorwürfe gegen die Wirecard AG auf einen zukünftigen Kursanstieg vertrauen zu dürfen."

Weiter Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp: "Am 20. Mai 2020 verkaufte Herr Bose die am 28. April 2020 erworben Aktien der Wirecard AG. Am Tag des Verkaufs fand ein Gespräch zwischen Herrn Bose und Herrn Felix Hufeld, Leiter der BaFin statt, welches laufende Ermittlungen der BaFin gegen die Wirecard AG zum Gegenstand hatte. Nicht bekannt ist, ob der Verkauf vor oder nach dem Telefonat erfolgte."

Dazu die Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp: "Es steht für uns jedoch zu vermuten, dass der Verkauf der Aktien der Wirecard AG durch Herrn Ralf Bose im Lichte des Telefonats mit dem Leiter der BaFin und in Kenntnis über die Ermittlungen der BaFin gegen die Wirecard AG erfolgt ist."

Weiter Rechtsanwalt Dr. Liebscher: "Manche fragen, warum jetzt die Strafanzeige? Denn der Grünen-Abgeordnete Danyal Bayaz, Mitglied des Wirecard-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages habe doch schon eine Sachverhaltsmitteilung bei der BaFin gemacht, verbunden mit der Bitte, den Sachverhalt zu prüfen und die BaFin aufgefordert, gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen."

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher weiter. "Nun, auf die BaFin wollen wir nicht warten. Denn die BaFin hat sich zum einen als unzuverlässig erwiesen und zum anderen hat die BaFin selbst Probleme wegen Insiderhandel mit Wirecard-Aktien. Außerdem wäre auch gar nicht absehbar, wann die BaFin eine etwaige Strafanzeige überhaupt stellen würde. Daher haben wir jetzt gehandelt, damit die Staatsanwaltschaft schnellstmöglich anfängt zu ermitteln."

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp erläutert: "Aufgrund des bekanntgewordenen Sachverhaltes soll geprüft werden, ob sich Herr Ralf Bose nach § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG, Art. 14 lit. a) MMVO strafbar gemacht hat. Ein Verstoß gegen § 119 Abs. 3 Nr. 1 WpHG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Dazu Dr. Marc Liebscher: "Die Informationen von EY aus dem Telefonat vom 13. Februar 2019 über den Fortgang, die erwarteten Ergebnisse und die Kooperation von Wirecard bei der Abschlussprüfung der Wirecard AG waren Insiderinformationen im Sinne von Art. 7 (1) lit. a) MMVO, da es sich um nicht öffentlich bekannte präzise Informationen handelte, die direkt die Wirecard AG betrafen und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet waren, den Kurs der Aktien der Wirecard AG erheblich zu beeinflussen. Gleichfalls war es eine Insiderinformation, dass EY der APAS Belege vorgelegt hatte, wonach die Vorwürfe gegen die Wirecard AG mit forensischen Mitteln aufgeklärt worden seien. Auch die Information, dass die BaFin ein Ermittlungsverfahren gegen die Wirecard AG eingeleitet habe, ist eine Insiderinformation im Sinne der MMVO. Es steht für uns auch zu vermuten, dass ein Insidergeschäft nach Art. 8 (1) MMVO vorliegt. Denn Herr Bose hat über Insiderinformationen verfügt und hat unter Nutzung derselben für eigene Rechnung direkt Finanzinstrumente der Wirecard AG, auf die sich die Informationen bezogen, erworben und veräußert."

Rechtsanwalt Dr. Schirp schätzt den Aktienkauf wie folgt ein: "Die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob Herr Bose aufgrund seiner Insiderinformation von EY über die Fehlerlosigkeit der Abschlussprüfungen die Aktien unmittelbar nach dem Kursverfall am 28. April 2020 erworben hat, weil er der Überzeugung war, dass der Kurs der Aktien wieder steigen werde, wenn öffentlich bekannt werde, dass die Bilanzierung der Wirecard AG fehlerlos sei. Nur so lässt sich die Aussage des Herrn Bose im parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklären, dass er trotz des kritischen KPMG-Berichts an die Wirecard AG "geglaubt" habe und deswegen die Aktien erworben habe."

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher zum Verkauf der Aktien: "Hinsichtlich der Veräußerung ist anzunehmen, dass Herr Bose aufgrund seiner Insiderinformationen über das Ermittlungsverfahren der BaFin sowie über das Berufsaufsichtsverfahren gegen EY den Verkauf der Wirecard-Aktien vornahm, da er wegen der nunmehr manifesten Verdachtsmomente einer Falschbilanzierung einen Verfall des Kurses der Aktien erwartete."

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: , URL:

Dr. Marc Liebscher, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D - 10711 Berlin, Tel.: 0049-30-88701617 und 0049-176-93150194, mail: , URL:



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