FHW Fernheizwerk Neukoelln AG

DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln AG: Hauptversammlung 2020 verschoben - Auszahlung eines Dividendenabschlags

DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Fernheizwerk Neukölln AG: Hauptversammlung 2020 verschoben - Auszahlung eines Dividendenabschlags

16.04.2020 / 14:16
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FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT
WKN: 576790
ISIN: DE0005767909

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft verschiebt die Hauptversammlung

Der Vorstand der Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft hat entschieden, die bisher für den 28. Mai 2020 in Berlin geplante ordentliche Hauptversammlung bis auf weiteres zu verschieben.

Grund für diese Entscheidung über die Verschiebung der Hauptversammlung ist die sich weiter ausbreitende Infektion mit dem Corona-Virus und die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der an der Hauptversammlung teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens sowie Dienstleister. Diese Gesundheit hat für das Unternehmen absolute Priorität.

Aufgrund der Verschiebung der Hauptversammlung verzögert sich die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 und damit auch die Auszahlung der Dividende.

Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung 2020 vorschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 3.680.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 1,60 € je nennwertloser Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital zu verwenden.

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("COVID-19-Pandemie-Gesetz") ermöglicht die Auszahlung eines Dividendenabschlages ohne Satzungsermächtigung. Auf Vorschlag des Vorstands hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft am 16. April 2020 beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Gemäß § 59 Abs. 2 AktG wird die Gesellschaft ab 02. Juni 2020 einen Abschlag auf die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,80 € - abzüglich Steuern und Solidaritätszuschlag - je nennwertloser Stückaktie auszahlen.

Auf Grund der absehbar nicht erkennbaren Lockerungen hinsichtlich eines Verbots des Abhaltens von größeren Versammlungen hat sich die FHW Neukölln AG entschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2020 als Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Dieser Entschluss beruht auf dem Wunsch von Aufsichtsrat und Vorstand Planungssicherheit für die Aktionäre des FHW herzustellen. Nur eine virtuelle Hauptversammlung kann unter den aktuellen Umständen mit einem Höchstmaß an Sicherheit abgehalten werden.

Sobald über einen neuen Termin für die Hauptversammlung entschieden ist, wird die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft ihre Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig informieren.

Berlin, im April 2020

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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