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EQS-News: Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG

EQS-News: Gateway Real Estate AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Immobilien
Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG

06.05.2024 / 19:21 CET/CEST
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Hintergrund zur Bekanntmachung der BaFin vom 29. April 2024 zur Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2023 der Gateway Real Estate AG


Berlin, 06.Mai 2024. Die BaFin hat am 29. April 2024 eine Bekanntmachung über die Prüfung des verkürzten Abschlusses zum Stichtag 30. Juni 2023 und des zugehörigen Zwischenlageberichts der Gateway Real Estate AG (die „Gesellschaft“ – WKN A0JJTG / ISIN DE000A0JJTG7) veröffentlicht. Gegenstand der Prüfung ist, ob eine zum Stichtag 30. Juni 2023 mit rund EUR 141,5 Mio. bewertete Liegenschaft möglicherweise in wesentlichem Umfang überbewertet wurde.

Hintergrund der Prüfung ist, dass die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Neuordnung der laufenden Finanzierung für ihre Projektentwicklung in Augsburg im vierten Quartal 2023 auf Wunsch des Finanzierungspartners ein neues Wertgutachten in Auftrag gegeben hatte. Auf Basis eines neuen Wertermittlungsverfahrens ergab sich ein um ca. EUR 42 Mio. bzw. 30 % niedrigeren Wert gegenüber dem bislang nach IAS 40 bilanzierten Wertansatz für diese Immobilie aus dem geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022. Bezogen auf das gesamte Immobilienportfolio der Gesellschaft entspricht dies einer Abwertung um 3,6 %.

Die Gesellschaft hat diese Abwertung unverzüglich mit Ad hoc-Meldung vom 23. November 2023 bekannt gemacht und bereits in ihrer Zwischenmitteilung zum 30. September 2023 ausgewiesen.

Das Projektentwicklungsgrundstück in Augsburg wird aktuell in Teilen gewerblich bzw. industriell genutzt und soll nach den Vorstellungen der Gesellschaft einer überwiegend wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Hieran arbeitet die Gesellschaft seit mehr als drei Jahren gemeinsam mit der Stadt Augsburg. Mit Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes vom 18. September 2023 und Stadtratsbeschluss vom 19. Oktober 2023 wurde die Umwidmung beschlossen und das Projektentwicklungsziel bestätigt. Aus operativer Sicht sieht die Gesellschaft die Projektentwicklung in Augsburg weiterhin auf einem positiven Weg.

Die BaFin prüft in dem nun eingeleiteten Verfahren ausschließlich, ob die von der Gesellschaft bekannt gemachte und in ihrer Zwischenmitteilung für das dritte Quartal 2023 vorgenommene Wertberichtigung bereits im Halbjahresfinanzbericht 2023 des Konzerns hätte erfolgen müssen. Die Gesellschaft ist davon überzeugt, dass sie den Halbjahresfinanzbericht regelgerecht erstellt hat, da es zu diesem Zeitpunkt noch keine Veranlassung zu einer Wertberichtigung gab. Die Gesellschaft kooperiert uneingeschränkt mit der BaFin, um den Sachverhalt aufzuklären, und geht davon aus, dass die Anlassprüfung in einem konstruktiven und professionellen Dialog zielführend zu einem einvernehmlichen Abschluss gebracht werden kann.

 

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