BankM AG

Since 2007, BankM AG (Frankfurt am Main, Germany) is the partner of small and medium-sized enterprises and specializing in capital market financing with its experienced, interdisciplinary team. SME customers benefit from individual service and rapid access to selected investors that fit their needs. BankM's services include capital market advisory, arranging IPOs and capital increases for equity financing, debt advisory and debt capital mediation, designated sponsoring and research as well as M&A, hereby specializing in the identification of suitable strategic partners in China.

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  • Daniel Grossjohann
  • Dr. Roger Becker

2024 voll im Plan, aber Prognosesenkung für 2025

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) erwartet vor dem Hintergrund des weiter anspruchsvollen Makroumfelds für 2025...

Dr. Roger Becker
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Further important indication - First patient in treatment

Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). Pentixapharm Holding AG (ISIN DE00...

Dr. Roger Becker
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Weitere bedeutende Indikation – Erster Patient in Behandlung

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Mit der heutigen Meldung gibt die Pentixapharm Holding AG (ISIN DE000A40AEG0, Prime Standard, PTP GY) bekannt, dass der erste vo...

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  • Dr. Roger Becker

H1 2024 profitabel, Mehrheitsverkauf der ASC7 ist im Gange

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die AustriaEnergy International GmbH (AEI), ist ein führender Standortentwickler und Technologieintegrator im Bereich „Erneuerba...

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H1 2024: Profitables Wachstum, Synergien rücken stärker in den Fokus u...

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die stock3 AG (ISIN DE000A0S9QZ8, Freiverkehr, BOG) hat mit Vorlage der Halbjahreszahlen gezeigt, dass das Unternehmen auf den W...

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2024 voll im Plan, aber Prognosesenkung für 2025

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) erwartet vor dem Hintergrund des weiter anspruchsvollen Makroumfelds für 2025...

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Further important indication - First patient in treatment

Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). Pentixapharm Holding AG (ISIN DE00...

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Weitere bedeutende Indikation – Erster Patient in Behandlung

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Mit der heutigen Meldung gibt die Pentixapharm Holding AG (ISIN DE000A40AEG0, Prime Standard, PTP GY) bekannt, dass der erste vo...

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H1 2024: Profitables Wachstum, Synergien rücken stärker in den Fokus u...

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die stock3 AG (ISIN DE000A0S9QZ8, Freiverkehr, BOG) hat mit Vorlage der Halbjahreszahlen gezeigt, dass das Unternehmen auf den W...

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Hohes Umsatzwachstum, aber temporär unvorteilhafter Mix drückt die Mar...

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Mit einem Umsatzwachstum zum Halbjahr von 32% (auf € 9,18 Mio.) liegt Binect (ISIN DE000A3H2135, A3H213, Open Market, Basic Boar...

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H1 2024 profitabel, Mehrheitsverkauf der ASC7 ist im Gange

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die AustriaEnergy International GmbH (AEI), ist ein führender Standortentwickler und Technologieintegrator im Bereich „Erneuerba...

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Positiver Jahresüberschuss in 2023, anstehender mehrheitlicher Verkauf...

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die AustriaEnergy International GmbH (AEI), ein führender Standortentwickler und Technologieintegrator im Bereich „Erneuerbare Ene...

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Half-year figures and project updates - Hydrogen JV with CIP enters 2n...

Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). AustriaEnergy International GmbH (AE...

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Halbjahreszahlen und Projekt-Updates - Wasserstoff-JV mit CIP geht in ...

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die AustriaEnergy International GmbH (AEI), ein führender Standortentwickler und Technologieintegrator im Bereich „Erneuerbare Ene...

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Anleihen-Umtausch unter Berücksichtigung der neuen Zinsniveaus

MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH (eine 100%ige Tochter der JDC Group AG) bietet die Platzierung von neuen Anleihen (WKN: A3514Q, Kup...

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