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DGAP-News: S IMMO Hauptversammlung: Sämtliche wichtigen Stimmrechtsberater empfehlen, für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen

DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Hauptversammlung
S IMMO Hauptversammlung: Sämtliche wichtigen Stimmrechtsberater empfehlen, für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen

17.06.2021 / 08:52
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S IMMO Hauptversammlung: Sämtliche wichtigen Stimmrechtsberater empfehlen, für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen
 

  • ISS und Glass Lewis unterstützen wichtige Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ - Schutz der Aktionärsinteressen ist gewährleistet
  • Zahlreiche institutionelle Investoren haben bereits angekündigt, in der Hauptversammlung am 24. Juni für die Aufhebung zu stimmen, um damit die Annahme des Übernahmeangebots durch die Aktionäre zu ermöglichen
  • Bleibt das Höchststimmrecht bestehen, kann das Angebot nicht vollzogen werden. S IMMO Aktionäre könnten dann vom attraktiven Angebotspreis nicht profitieren
  • Detaillierte Fakten unter

 

Mit Institutional Shareholder Services (ISS) und Glass Lewis empfehlen die beiden einflussreichsten internationalen Stimmrechtsberater den Aktionären der S IMMO AG, bei der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen. Diese Satzungsänderung ist eine wichtige Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ an die S IMMO-Aktionäre, ohne die das Übernahmeangebot nach den Angebotsbedingungen nicht vollzogen werden kann. Auch zahlreiche institutionelle Investoren haben bereits angekündigt, diesen Beschlussantrag der IMMOFINANZ zu unterstützen.

Die Abstimmung über die Satzungsbestimmung schützt die Aktionärsinteressen, da die Aufhebung des Höchststimmrechts explizit mit dem Erfolg des Übernahmeangebots verbunden ist, schreiben beide Stimmrechtsberater in ihren Empfehlungen. Wie in der Angebotsunterlage vorgesehen, entscheiden die Aktionäre über die Aufhebung des Höchststimmrechts ausschließlich für den Fall eines erfolgreichen Übernahmeangebots der IMMOFINANZ. Wird das Angebot nicht vollzogen, bleibt das Höchststimmrecht vollinhaltlich bestehen. Die Aktionäre der S IMMO können daher abgesichert über die Aufhebung des Höchststimmrechts abstimmen.

Die Hauptversammlung findet am 24. Juni 2021 statt. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot läuft dann noch weitere 22 Tage bis zum 16. Juli 2021. Damit haben die Aktionäre genügend Zeit und ausreichende Informationen, um in voller Kenntnis der Sachlage über die Annahme des Angebots entscheiden zu können.

Bleibt das Höchststimmrecht bestehen, kann das Angebot nach den Angebotsbedingungen nicht vollzogen werden und S IMMO-Aktionäre haben keine Möglichkeit, vom attraktiven Angebotspreis in Höhe von EUR 22,25 je Aktie zu profitieren.

Alle Informationen zum Übernahmeangebot sowie zur Hauptversammlung der S IMMO samt Fragen und Antworten (Q&As) finden sich auf .


Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in sieben Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Rumänien. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,1 Mrd., das sich auf rund 220 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information:

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot für die Aktien der S IMMO AG (Übernahmeangebot). Sie dient ausschließlich Informationszwecken. Die Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG (S IMMO) oder der IMMOFINANZ.

Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der veröffentlichten Angebotsunterlage entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) enthalten. Es sind ausschließlich die Bedingungen der Angebotsunterlage maßgeblich. Da sowohl die Angebotsunterlage als auch alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente wichtige Informationen enthalten werden, wird Investoren und Inhabern von Aktien der S IMMO ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des ÜbG, durchgeführt. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von zuständigen Aufsichtsbehörden gewährten Ausnahmen erfolgt ein Übernahmeangebot weder unmittelbar noch mittelbar in jenen Rechtsordnungen, in denen dies eine Verletzung des Rechts dieser Rechtsordnungen begründen würde. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen (einschließlich Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Australien und Japan) als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden. IMMOFINANZ übernimmt daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ oder S IMMO enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der IMMOFINANZ zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der IMMOFINANZ liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder zum Ausdruck kommenden abweichen können. Es ist möglich, dass IMMOFINANZ ihre in Unterlagen und Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Annahmen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können IMMOFINANZ oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar S IMMO-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

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