MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) erwartet vor dem Hintergrund des weiter anspruchsvollen Makroumfelds für 2025...
Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). Pentixapharm Holding AG (ISIN DE00...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Mit der heutigen Meldung gibt die Pentixapharm Holding AG (ISIN DE000A40AEG0, Prime Standard, PTP GY) bekannt, dass der erste vo...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die AustriaEnergy International GmbH (AEI), ist ein führender Standortentwickler und Technologieintegrator im Bereich „Erneuerba...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die stock3 AG (ISIN DE000A0S9QZ8, Freiverkehr, BOG) hat mit Vorlage der Halbjahreszahlen gezeigt, dass das Unternehmen auf den W...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Mit einem Umsatzwachstum zum Halbjahr von 32% (auf € 9,18 Mio.) liegt Binect (ISIN DE000A3H2135, A3H213, Open Market, Basic Boar...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die ÖKOWORLD AG (ISIN DE0005408686, Open Market, VVV3 GY) hat im ersten Halbjahr trotz sinkender Umsätze (€ 31,8 Mio.; -4,1%) er...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Das noch junge Geschäftsjahr 24/25 der CeoTronics AG (ISIN DE0005407407, Basic Board, CEK GY) schließt operativ nahtlos an das s...
Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). The motivation for the spin-off of...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die Motivation für die Abspaltung der hundertprozentigen Tochter Pentixapharm AG (PTP) aus der Eckert & Ziegler Gruppe (EZSE) re...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Das abgelaufene Geschäftsjahr 23/24 der CeoTronics AG (ISIN DE0005407407, Basic Board, CEK GY) war geprägt von Rekorden bei Auft...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die Halbjahreszahlen der DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) lagen im Rahmen unserer angepassten Erwartungen. In ...
Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). In the first half of 2024, Frequen...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die Frequentis AG (ISIN ATFREQUENT09, General Standard, FQT GY) hat im ersten Halbjahr 2024 den Umsatz um 10,4% (auf € 206,2 Mio...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die Gewinnwarnung der DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) – das legt auch die Vielzahl an Gewinnwarnungen deutsc...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die CeoTronics AG (ISIN DE0005407407, Basic Board, CEK GY) hat am 15.7.2024 vermeldet, dass der zweite SmG (Sprechsatz mit Gehör...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die 2023er Geschäftszahlen der ÖKOWORLD AG (ISIN DE0005408686, Open Market, VVV3 GY) lagen in Bezug auf Umsatz (€ 63,6 Mio.; Vj.: ...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die vorläufig vermeldeten Kennzahlen der CeoTronics AG (ISIN DE0005407407, Basic Board, CEK GY) für das am 31.5.2024 beendete Gesc...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die testierten Geschäftszahlen 2023 der DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) haben die vorläufig vermeldeten Zahlen ...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Das Mitte April vermeldete SMG-Großprojekt (SMG = “Sprechsätze mit Gehörschutz“) bringt nun - wie CeoTronics (ISIN DE0005407407, B...
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