MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Der lange erwartete SMG-Großauftrag (SMG=“Sprechsätze mit Gehörschutz“) der Bundeswehr wurde an ein Konsortium um Generalunternehm...
Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). Frequentis AG's (ISIN ATFREQUENT09, ...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die 2023er Geschäftszahlen der Frequentis AG (ISIN ATFREQUENT09, General Standard, FQT GY) überzeugen - vor allem bei Auftragsein...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Mit einem Umsatzwachstum von 18,4% (auf € 14,78 Mio.), übertraf Binect (ISIN DE000A3H2135, A3H213, Open Market, Basic Board, MA10 ...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die stock3 AG (ISIN DE000A0S9QZ8, Freiverkehr, BOG) hat Ende Februar nicht nur die erfolgreiche Übernahme der „Tradermacher“ (Asse...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) hat heute die Übernahme von 51% am vormals unabhängigen US-Vertriebspartner...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die AustriaEnergy International GmbH (AEI), ein führender Standortentwickler und Technologieintegrator im Bereich „Erneuerbare Ene...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) hat mit den vorgelegten, vorläufigen 2023er Zahlen (Umsatz € 63,8 Mio.; EBI...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Der nun final vorliegende H1-Bericht der CeoTronics AG (ISIN DE0005407407, Basic Board, CEK GY) war, wie im Dezember vom Unternehm...
Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). AustriaEnergy International GmbH (AE...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die AustriaEnergy International GmbH (AEI), ein führender Standortentwickler und Technologieintegrator im Bereich „Erneuerbare Ene...
Note regarding MiFID II: This research report has been prepared by order of the issuer based on a contractual agreement and is being compensated for by the issuer. The research report has simultaneously been made publicly available to all interested persons. Hence, the receipt of this research report is to be regarded as a permitted insignificant non-monetary benefit according to § 64 para 7 sentence 2 No. 1 and 2 of the German Securities Trading Act (WpHG). JDC Group AG AG (ISIN DE000A0B9N37, ...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37, Open Market, JDC GY) konnte in Q3 2023 wieder einen zweistelligen Umsatzzuwachs verzeichnen, ...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Nachdem die CeoTronics AG (ISIN DE0005407407, Basic Board, CEK GY) gegen Ende des ersten Halbjahres eine Belebung im Auftragseinga...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Wie vorab gemeldet lag der Halbjahresüberschuss 2023 der Ökoworld AG (ISIN DE0005408686, Open Market, VVV3 GY) bei € 12,53 Mio. (H...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) zeigt nach 9 Monaten einen weiter soliden Umsatzzuwachs auf € 47 Mio. (+8,1...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Mit einem Umsatzwachstum zum Halbjahr von 15% (auf € 6,95 Mio.), liegt die Wachstumsrate am oberen Rand des von der Binect AG (ISI...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH (eine 100%ige Tochter der JDC Group AG) bietet die Platzierung von neuen Anleihen (WKN: A3514Q, Kup...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die DATRON AG (ISIN DE000A0V9LA7, Open Market, DAR GY) hat – insbesondere vor dem Hintergrund der weiter fortbestehenden makroökon...
MiFID II – Hinweis: Diese Studie wurde auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung im Auftrag des Emittenten erstellt und von diesem vergütet. Die Studie wurde gleichzeitig allen Interessenten öffentlich zugänglich gemacht. Der Erhalt dieser Studie gilt somit als zulässiger geringfügiger nichtmonetärer Vorteil im Sinne des § 64 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 des WpHG. Die CeoTronics AG (ISIN DE0005407407, Basic Board, CEK GY) erzielte in 22/23 einen Rekordumsatz von € 30,1 Mio. (+3,3%) bei einem ...
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